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Amtliche Befragung gibt Aufschluss über Veränderungen des Arbeitsmarktes

26. Oktober 2000

Pressemitteilung

Amtliche Befragung gibt Aufschluss über Veränderungen des Arbeitsmarktes

Ausgewählte Haushalte sind auskunftspflichtig


Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen führt erneut eine amtliche Haushaltsbefragung im Rahmen der Sächsischen Erwerbsstatistik durch. Von Ende Oktober bis November dieses Jahres werden auch Dresdner Haushalte befragt, die mittels eines statistischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Die Befragung dient vor allem der kurzfristigen Gewinnung statistischer Angaben über Veränderungen des Arbeitsmarktes und der Ausbildung der Erwerbsbevölkerung sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der sächsischen Familien und Haushalte.

Der Freistaat Sachsen realisiert die Sächsische Erwerbsstatistik als einziges Bundesland und ist damit wegweisend für die Bundesrepublik. Sie ähnelt dem seit 1991 laufenden Mikrozensus, der zuletzt im Mai dieses Jahres durchgeführt wurde. Im Unterschied zum Mikrozensus wird diese zusätzliche Befragung dreimal jährlich, und zwar bis voraussichtlich Ende 2002, durchgeführt. Jeder ausgewählte Haushalt wird höchstens dreimal befragt. Es besteht für ihn Auskunftspflicht.

Rechtsgrundlage für die Sächsische Erwerbsstatistik ist das Gesetz zur Durchführung der Erwerbsstatistik im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Statistikgesetzes vom 12. Februar 1999 (SächsGVBl. S. 49)

Die vom Statistischen Landesamt eingesetzten Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes ausweisen. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet worden.

Aus der Befragung gewonnene Angaben werden ausschließlich für gesetzlich bestimmte Zwecke genutzt. Damit ist jede Verwendung der Erkenntnisse zu Maßnahmen gegen die befragten Personen ausgeschlossen.




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