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Legale Sprühflächen für Graffitisprayer freigegeben

Pressemitteilung

19. September 2000 / l / schn

Legale Sprühflächen für Graffitisprayer freigegeben

Pfeiler der Flutrinnenbrücke können jetzt verschönert werden


Ab heute können jugendliche Graffitisprüher die Brückenpfeiler der Flutrinnenbrücke verschönern. Die Flächen gibt Dresdens 2. Bürgermeister und Beigeordneter für Ordnung und Sicherheit, Dr. Bernd Ihme, gemeinsam mit den Mitgliedern der städtischen AG Graffiti offiziell frei. Mit dieser Aktion sollen die Sprayer erreicht werden, die Graffiti als eigene Ausdrucksmöglichkeit sehen, jedoch keine Möglichkeiten zu einer legalen Betätigung haben. Die AG Graffiti, eine Arbeitsgemeinschaft des Kriminalpräventiven Rates der Landeshauptstadt Dresden Zur Bekämpfung von Vandalismus, Sachbeschädigung durch illegale Graffiti, setzte die Aktion um und begleitet sie auch in Zukunft. In Kooperation mit verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung und der Wohnungsgenossenschaft Glück Auf Süd fanden die Organisatoren geeignete Flächen, die den Sprayern ab jetzt zur freien Verfügung stehen.

Die betreffenden Objekte sollen nun mit einem einheitlichen Logo gekennzeichnet werden. Zu ihnen gehören die Pfeiler der Flutrinnenbrücke, die Fußgängertunnel an der Julius-Vahlteichstraße, Melissenweg, Schlehenstraße und Forsythienstraße in Gorbitz, das Jugendhaus/ABC-Jugendclub an der Gamigstraße und die Hausdurchgänge Georg-Palitzsch-Straße 19 und 21 in Prohlis. Auch an der Rückwand des Reifenhandels neben der Scheune in der Neustadt ist Sprayen erlaubt. Weitere Informationen sind beim Verein Altstrehlen 1 unter Telefonnummer 4 76 21 83 erhältlich. Dort gibt es auch Auskünfte über Flächen, die Anbieter für eine Gestaltung nach Vorlage bzw. Vorgabe freigegeben haben.

Dresden versucht auf diesem Wege illegales Sprayen, welches meist mit Sachbeschädigung und strafrechtlicher Verfolgung verbunden ist, weitestgehend zu unterbinden. So können Sprayer üben und ihre Fertigkeiten verbessern. Die Ergebnisse der Arbeiten erreichen oft ein hohes Niveau. Aber es wird gebeten, die freigegebenen Flächen unter Beachtung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu gestalten, so dass keine Einschränkungen oder Belästigungen für andere entstehen.

Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich neben der Schaffung legaler Möglichkeiten für Graffitikünstler auch für die Beseitigung illegaler Werke ein. Vorrangig geht es dabei um eine direkte Schadenswiedergutmachung durch die Sprayer in Absprache mit den Geschädigten. Für den Verursacher als auch für den Betroffenen bleiben so aufwendige zivilrechtliche Verfahren erspart.

Im vergangenen Jahr führten die Graffiti AG, die DREWAG und die DVB AG gemeinsam einen Graffitigestaltungswettbewerb durch. Im Rahmen dieser Aktion gestalteten die Jugendlichen ca. 20 Objekte, wie Haltestellen und Stromstationen der beiden Unternehmen. Diese Flächen blieben bis auf kleine Ausnahmen von Schmierereien verschont.

In der Planung sind Projekte in Schulen angedacht. Die Schüler sollen eine umfassende Aufklärung von Sprayern über strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen des Sprühens erhalten. Ebenso ist die Betreuung und Beratung straffälliger Jugendlicher sowie die Schaffung legaler Treffmöglichkeiten für die Szene beabsichtigt.


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