Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2000/09/c_1614.php 28.05.2015 23:24:40 Uhr 18.09.2024 10:31:42 Uhr

Visa/Aufenthaltserlaubnisse für ausländische IT-Fachkräfte in Sachsen

Pressemitteilung

8. September 2000

Visa/Aufenthaltserlaubnisse für ausländische IT-Fachkräfte in Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat im Zusammenhang mit der Green-Card-Regelung die Ausländerbehörden angewiesen, das geltende Aufnahmeverfahren folgendermaßen zu vereinfachen:

Die Unternehmen beantragen beim zuständigen Arbeitsamt eine Arbeitsgenehmigung bzw. deren Inaussichtstellung/Zusicherung und schicken die positive Entscheidung ihrem zukünftigen Arbeitnehmer zu. Ein Kopie der Entscheidung des Arbeitsamtes erhält die Ausländerbehörde.

Das in der IT-Aufenthaltsverordnung festgelegte Mindestgehalt von jährlich 100.000 DM ist nicht alleiniges Kriterium. Durch die Arbeitsverwaltung wird auch die Zahlung eines ortsüblichen Gehalts anerkannt, wenn eine entsprechende Qualifikation (Hoch- oder Fachschulabschluss mit Schwerpunkt IT-Bereich) vorliegt.

Das auf der Grundlage des bisher geltenden Rechts geforderte öffentliche Interesse an der Beschäftigung von IT-Fachkräften wird durch das SMI generell bestätigt.

Der Ausländer (IT-Fachkraft) und dessen nachzugsberechtigte Familienangehörige beantragen das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung. Diese wird das Visum ohne vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde erteilen.

Nach Einreise beantragt der Ausländer die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen wird die Aufenthaltserlaubnis unverzüglich unter der auflösenden Bedingung der Tätigkeit als IT-Fachkraft für den Zeitraum der Arbeitsgenehmigung (maximal 5 Jahre) erteilt. Eine weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sowie der Familiennachzug ist möglich.

Absolventen (IT-Fachkräfte) deutscher Hochschulen können nach im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossenem Studium unter o. g. Voraussetzungen ohne vorherige Ausreise eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Es wird davon ausgegangen, dass die wirtschaftlichen bzw. beschäftigungspolitischen Interessen die entwicklungspolitischen Aspekte überwiegen.



Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden