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Die Ausländerbehörde ist Servicebüro

Pressemitteilung

8. September 2000 / l / r / Skre

Die Ausländerbehörde ist Servicebüro

Das Einwohneramt informiert:


Die Ausländerbehörde ist die Behörde, die das Aufenthaltsrecht eines Ausländers in Deutschland regelt. Sie hat daher den Charakter einer Ordnungsbehörde. Gleichzeitig hat eine solche Ordnungsbehörde auch einen Dienstleistungscharakter.

Sie erbringt Dienstleistungen für die deutschen Staatsbürger, die Ausländer nach Deutschland einladen, aber auch gegenüber den staatlichen Institutionen oder Unternehmungen, die Ausländer bei sich beschäftigen oder zum Studium einladen wollen. Nicht zuletzt auch Dienstleistungen für ausländische Besucher, Studenten, Unternehmer oder Erwerbstätige, die Deutschland kennenlernen, hier studieren oder auch arbeiten wollen.

Diesem Dienstleistungscharakter wollen wir verstärkt Rechnung tragen, in dem wir den Teil der Behörde, der für das allgemeine Aufenthaltsrecht zuständig ist, zu einem Servicebüro Ausländerrecht entwickeln.

Grundsätze unseres Handelns sind:

Wir behandeln das Publikum so, wie wir selbst in einer Behörde behandelt werden möchten!

Gibt es rechtlich einwandfreie Möglichkeiten, die Wünsche des Antragstellers zu erfüllen? Also nicht: Wie lehne ich den Antrag am besten ab?

Wir prüfen nicht so viel wie möglich, sondern so viel wie nötig!

Unsere Ziele sind:

sachkundige Beratung

kurze Bearbeitungszeiten

weniger Behördengänge.


Wie sieht das konkret aus?

Bisher

Nach Dresden zuziehende Ausländer (Studenten, Wissenschaftler, Erwerbstätige, nachziehende Ehegatten oder Kinder) meldeten ihren neuen Wohnsitz in der Meldestelle des für sie zuständigen Ortsamtes an und suchten danach die Ausländerbehörde in der Zentralstelle des Einwohneramtes, Theaterstr. 15, auf, um die Aufenthaltsgenehmigung einzuholen oder verlängern zu lassen.

Jetzt

Im Servicebüro Ausländerrecht, Theaterstr. 13, 1. Etage, kann der nach Dresden zuziehende Ausländer seinen neuen Wohnsitz anmelden und sofort im Nachbarzimmer die Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Bisher

Stellte man sich an dem zuständigen Zimmer an (entsprechend Anfangsbuchstaben des Familiennamens),

erfuhr dort, welche Unterlagen für die Bearbeitung seines Antrages notwendig sind,

kam dann wieder und stellte sich erneut an, um die Unterlagen abzugeben,

erschien dann ein drittes Mal, um die Aufenthaltsgenehmigung oder Ablehnung zu erhalten.

Jetzt

Unmittelbar nach der Wohnsitzmeldung - natürlich auch davor - kann man sich sofort über aufenthaltsrechtliche Fragen beraten lassen und erhält die notwendigen Hinweise und Formulare. Die Ausländer füllen die Formulare aus, ggf. sind noch Unterlagen zu beschaffen und geben die Anträge in der Antragsannahmestelle des Servicebüros ab. Bei einfachen Vorgängen erfolgt unter Umständen eine Sofortbearbeitung in Abhängigkeit vom Publikumsandrang. Ansonsten erhält man schriftlich oder mündlich Bescheid, wann die Aufenthaltsgenehmigung abzuholen ist.

Bisher

Ungeordnetes Warten vor dem Buchstabenzimmer, wenig Sitzgelegenheiten, kaum Möglichkeiten zum schreiben.

Jetzt

Eine Aufrufanlage steuert den Zugang zur Antragsannahme/Abholung und zur Meldestelle. In einem extra eingerichteten Warteraum können Anträge ausgefüllt und Unterlagen kopiert werden.

Bisher

Ergaben sich bei der Bearbeitung eines Antrages Rückfragen oder fehlten Unterlagen, wurde der Antragsteller in der Regel zu den Sprechzeiten einbestellt (Warten vor dem Buch- stabenzimmer).

Jetzt

Rücksprachen erfolgen auch außerhalb der normalen Sprechzeit zu vereinbarten Zeiten.

Bisher

Wartezeiten bis zu 1 Stunde.

Jetzt

Durchschnittliche Wartezeiten von 20 Minuten.

Ort und Sprechzeiten:

01069 Dresden, Theaterstr. 13 (Stadthaus), 1. Etage

Ausländermeldestelle Zi. 152

Beratung/Formularausgabe Zi. 145

Antragsannahme/AusgabeZi. 147

Servicetelefon4 88 64 86



Sprechzeit:

Dienstag und Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag8:00 - 12:00 Uhr


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