Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2000/09/c_1608.php 28.05.2015 23:24:35 Uhr 30.11.2024 01:30:55 Uhr |
Amtstierärztliche Verfügung
Pressemitteilung
6. September 2000 / l / r / dre
Amtstierärztliche Verfügung
Bei einem verendet aufgefundenen Schaf in Schönfeld wurde am 6. September 2000 amtlich Tollwut festgestellt. Vermutet wird eine Übertragung durch ein nicht näher bekanntes Wildtier.
Tollwut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie wird durch ein auf den Menschen übertragbares Virus hervorgerufen. Deshalb wird vor Kontakt - besonders im gefährdeten Bezirk (Schönfelder Hochland) - mit Wildtieren gewarnt.
Gemäß 8 der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) vom 23. Mai 1991 (BGBL.I.S.1168) wird hiermit folgendes verfügt:
1. Es wird ein gefährdeter Bezirk innerhalb folgender Grenzen festgelegt:- Osten: Stadtgrenze von der Elbe nach Norden einschließlich Ortsteile Oberpoyritz, Borsberg, Zaschendorf, Eschdorf und Rossendorf bis zur B6- Süden: nördliches Elbufer vom Blauen Wunder bis zur Stadtgrenze elbaufwärts- Westen: südlich der Grundstraße, Körnerplatz bis zum Blauen Wunder - Norden: südlich der B6 nach Westen über Orteil Weißig, Bühlau bis Kreuzung Grundstraße
2. An den Zugängen zu dem gefährdeten Gebiet und an anderen geeigneten Stellen werden Schilder mit der Aufschrift Tollwut! Gefährdeter Bezirk angebracht.
3. Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen.
Diese Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
+49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail
E-Mail
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden