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Kann die Stadt das nicht besser abstimmen? - Bauherren sollen Vorhaben im öffentlichen Verkehrsraum für 2001 jetzt anmelden

Pressemitteilung

7. September 2000 / l / Rg

Kann die Stadt das nicht besser abstimmen?
Bauherren sollen Vorhaben im öffentlichen Verkehrsraum für 2001 jetzt anmelden


Wenn Straßen wegen Bauarbeiten zeitweise gesperrt werden und Fußgänger oder Kraftfahrer nicht wie gewohnt ihren Weg finden, so ruft das oft Unmut hervor: Schon wieder eine Umleitung. Wie lange wird es dieses Mal dauern? Kann die Stadt das nicht besser abstimmen?

Sie kann, aber dazu ist es nötig, dass alle Straßensperrungen sowie Einschränkungen und Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum rechtzeitig koordiniert werden.
Deshalb bittet das Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßensperrkoordinierung, Postfach 120020, 01001 Dresden, alle Bauherren - Firmen, Institutionen, Bauleitungen und Bürger - die 2000 zeitweise auch öffentlichen Verkehrsraum beanspruchen, diese Sondernutzung(en) bis zum 15. Oktober 2000 schriftlich anzumelden. Auch Arbeiten, die 2000 begonnen wurden, bzw. bereits liefen und 2001 fortgesetzt werden, sind anzumelden.

Um alle Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes koordinieren zu können, braucht das Straßen- und Tiefbauamt detaillierte Angaben zu den einzelnen Vorhaben. Welche das sind, kann am 14. September im Dresdner Amtsblatt 37/2000 nachgelesen werden. Die Unterlagen sind 4-fach (Lageplan einfach) einzureichen, jedes Vorhaben auf einem gesonderten Blatt:
1.lfd. Nr.
2.Straßenname
3.nähere Ortsangaben (von/bis)
4.Art der Sondernutzung bzw. der Arbeiten
5.Art der Verkehrsraumeinschränkung (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung der Fahrbahn oder der Gehbahn)
6.Begründung der Sperrung
7.Vorschlag für eine Umleitung bzw. mobile Lichtzeichenanlagen
8.Beginn und Ende der Maßnahme
9.Beginn und Ende der Verkehrsraumeinschränkung
10.Ausführende Firma bzw. Hinweise auf die Ausschreibung
11.Bemerkungen
Wer später anmeldet, muss sich nach den rechtzeitig eingegangenen Anmeldungen richten. Nicht angemeldete Vorhaben genehmigt die Stadt nur, wenn es die schon koordinierten Maßnahmen zulassen. Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes sind außerdem nicht nur anzumelden, sondern auch zu beantragen. Im Straßen- und Tiefbauamt gibt es dafür ein Merkblatt.



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