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In der Dresdner City müssen Hunde jetzt an die Leine
Pressemitteilung
5. Juli 2000 / l / r / IRi
In der Dresdner City müssen Hunde jetzt an die Leine
Änderungsverordnung zur Polizeiverordnung wird gültig
In der Dresdner Innenstadt müssen Hunde jetzt an die Leine. Dies verlangt eine Ergänzung zur Polizeiverordnung, die der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. Juni 2000 beschlossen hatte und die das Dresdner Amtsblatt morgen veröffentlicht. Am Freitag (7. Juli) werden die Bestimmungen zum Leinenzwang dann gültig.
Danach sind Hundehalter und -führer innerhalb des begrenzten Gebietes der Altstadt und der Neustadt verpflichtet, ihren Hund angeleint zu führen. Außerdem muss der Hund ein Halsband mit Steuermarke tragen.
Grenzen des Gebietes mit Leinenzwang
Ortsamt Altstadt
Könneritzstraße, Ammonstraße, Hauptbahnhof, Wiener Straße, Gellertstraße, Lennstraße, Güntzstraße, Sachsenallee, Terrassenufer bis Marienbrücke, Gebiet der Marienbrücke und der Albertbrücke
Ortsamt Neustadt
Stauffenbergallee, Rudolf-Leonhard-Straße, Buchenstraße, Hechtstraße, Hansastraße, Eisenbahnstraße, Uferstraße, außerhalb der Elbwiese, Brockhausstraße, Wilhelminenstraße, Fischhausstraße, Heideblick, Am Jägerpark, Radeberger Straße, Gebiet der Marienbrücke und der Albertbrücke
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