Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2000/06/c_1425.php 28.05.2015 23:18:17 Uhr 19.10.2024 04:56:53 Uhr

Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

8. Juni 2000

Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit


Zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot ist in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August 2000 an allen Samstagen der schwere Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

1. Unter das Verbot fallende Fahrzeuge
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen.

2. Verbotszeiten
Alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August 2000 jeweils von 7 bis 20 Uhr.

3. Verbotsstrecken
Ausgewählte Autobahnstrecken und Bundesstraßen, die in der Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I, S. 774), zuletzt geändert mit Verordnung vom 30. März 1992 (BGBl. I. S. 743), nachzulesen sind.

Im Freistaat Sachsen sind folgende Autobahnabschnitte vom Fahrverbot betroffen:
BAB A 4 : zwischen Landesgrenze Thüringen/Sachsen und AD Dresden
BAB A 13: zwischen AD Dresden und Landesgrenze Sachsen/Brandenburg

4. Sonntagsfahrverbot
Das an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot ( 30 Abs. 3 StVO) gilt unverändert.

5. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
Bei dringenden unaufschiebbaren Transporten können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen genehmigen. Anträge sind an die jeweilig örtlich zuständige untere Straßenverkehrsbehörde zu richten.

Untere Straßenverkehrsbehörde in Dresden
Anschrift:
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt,
SG Gewerblicher Personen- und Güterverkehr
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Sitz:
Technisches Rathaus
01067 Dresden, Hamburger Straße 19, Haus A Zimmer 131
Telefon: 0351/4 88 42 16, Fax: 03 51/4 88 38 08

6. Generelle Freistellungen
Das Verbot gilt nicht für:
6.1. kombinierten Güterverkehr Schiene - Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Endladebahnhof bis zum Empfänger
6.2. Beförderungen von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, frischen Fischen, lebenden Fischen und Fischerzeugnissen sowie leicht verderblichem Obst und Gemüse
6.3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Punkt 6.2. stehen
Bitte beachten Sie diese Hinweise und haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen, die im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs erforderlich sind.



Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden