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Wie hoch ist die gesetzlich garantierte Rente?

Pressemitteilung

31. Mai 2000 / l / sysie

Wie hoch ist die gesetzlich garantierte Rente?

Stadt hilft bei der Kontenklärung und Beantragung von Kuren


Wer die Rente beantragen oder vorab wissen möchte, wie hoch sie sein wird, kann sich an die Stadt wenden. Schnellen und unbürokratischen Service rund um Versicherungen, Rente und Kuren bietet die Abteilung mit dem langen Namen: Versicherungsamtsangelegenheiten. Diesen Service stellt ein neu aufgelegtes, aktualisiertes Faltblatt vor. Presseamt und Ordnungsamt haben es herausgegeben. Es ist kostenlos und liegt ab sofort in den Informationsstellen der Rathäuser und Ortsämter aus.

Zwei Dienstleistungen Hilfe bei der Kontenklärung und Beantragung von Kuren werden nachfolgend vorgestellt.
Wenn der Versicherte erfahren möchte, wie hoch seine gesetzlich garantierte Rente sein wird, muss er einen sogenannten Antrag auf Kontenklärung stellen. Wo gibt es Formulare, wer hilft beim Ausfüllen, wo ist der Antrag abzugeben?
Um im Alter finanziell ausreichend abgesichert zu sein, sollte jeder rechtzeitig vorsorgen. In diesem Zusammenhang ist es für den Versicherten sinnvoll zu erfahren, welche Ansprüche er aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat. Er beantragt dafür die Kontenklärung und Rentenauskunft beim Versicherungsträger. Den Antrag kann er bei der Abteilung Versicherungsamtsangelegenheiten stellen. Die Mitarbeiter helfen bei der sachgerechten Antragstellung, Beschaffung und kostenfreien Beglaubigung notwendiger Unterlagen. Sie geben Auskünfte zu Ansprüchen aus Zusatzversorgungssystemen der DDR und nehmen Anträge dazu entgegen. Sie beantworten auch Fragen zu Altersteilzeit und Rente. Außerdem helfen die Mitarbeiter in anderen Angelegenheiten der Sozialversicherung weiter, zum Beispiel zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rehabilitation, Kur und gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Vorteil für die Bürger ist, dass sie mit der Abteilung Versicherungsamtsangelegenheiten in allen Fragen der Sozialversicherung einen ortsnahen kompetenten Ansprechpartner haben. Sie finden die Mitarbeiter an zentraler Stelle im Stadthaus in der Theaterstraße 1115, 01067 Dresden, Telefon 4 88 58 01. Sie arbeiten mit anderen Ämtern eng zusammen zum Beispiel mit dem Sozialamt, Jugendamt, Amt für Familie und Soziales um auf Fragen eine schnelle und unbürokratische Antwort zu finden.

Wie komme ich zu einer Kur?
Wer zur Kur fahren möchte, sollte sich zunächst mit seinem Hausarzt beraten. Es kommt auch vor, dass die Krankenkasse Langzeitkranke auffordert, eine Rehabilitation zu beantragen, denn es gilt der Grundsatz: Rehabilitation geht vor Rente.

Hat sich der Versicherte für eine Kur entschieden, muss er einen Antrag auf eine Rehabilitationsleistung stellen. Formulare gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, bei den Krankenkassen und örtlichen Versicherungsämtern; das ist in Dresden die Abteilung Versicherungsamtsangelegenheiten. Dort kann der Antrag auch abgegeben werden. Sie helfen gern auch beim Ausfüllen und klären Fragen zur Sozialversicherung. Der Antrag wird mit einem Bericht des behandelnden Arztes beim zuständigen Leistungsträger eingereicht. Für Versicherte, die im Arbeitsleben stehen, ist das der zuständige Rentenversicherungsträger, für Rentner in der Regel die gewählte Krankenkasse.
Der Leistungsträger prüft die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen anhand der Unterlagen, eventuell wird auch eine ärztliche Begutachtung erforderlich. Wird die Leistung bewilligt, kann der Versicherte die Rehabilitationskur meist kurzfristig antreten.

Die Abteilung Versicherungsamtsangelegenheiten des Ordnungsamtes erteilt weitere Auskünfte. Sie befindet sich an zentraler Stelle: im Stadthaus, Theaterstraße 1115, 01067 Dresden, Telefon 4 88 58 01.



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