Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2000/04/c_1285.php 28.05.2015 23:16:33 Uhr 20.01.2025 03:15:54 Uhr |
Gesucht werden jetzt vor allem männliche Bewerber - Stadt braucht noch 120 Jugendschöffen
10. April 2000
Gesucht werden jetzt vor allem männliche Bewerber
Stadt braucht noch 120 Jugendschöffen
260 Personen, überwiegend Frauen, haben sich bisher für das Jugendschöffenamt beworben. Benötigt werden aber 380 Jugendschöffen. Deshalb sind jetzt vor allem männliche Kandidaten gefragt, damit der Jugendhilfeausschuss dem Amtsgericht ebenso viele Männer wie Frauen vorschlagen kann. Bis 30. April können sich die Dresdner in die betreffenden Vorschlagslisten eintragen - dann läuft die Frist aus. Die Listen sind in den Ortsämtern und im Rechtsamt erhältlich. Auch die Parteien sowie politische und andere Vereinigungen können geeignete Bewerber benennen. Das Amtsblatt veröffentlichte die Aufrufe zur Schöffenwahl in den Ausgaben 5/2000 und 12/2000.
Bewerber aller Berufsgruppen geeignet
Das Rechtsamt vermutet, dass viele Dresdner befürchten, für die Jugendschöffentätigkeit nicht geeignet zu sein. Dabei muss ein Bewerber nicht über eine pädagogische Ausbildung verfügen, sondern einfach nur Interesse an der Situation von Jugendlichen bzw. Kontakt zu ihnen haben. Als Jugendschöffen sind alle Personen geeignet, die selbst Kinder haben oder im Betrieb oder in Vereinen mit Jugendlichen zu tun haben. Die bisherigen Bewerber kommen aus allen Berufsgruppen: Ingenieure, Straßenbahnfahrer, Gärtner, Drogisten, Handwerker, Buchhändler, Sozialarbeiter. Auch Arbeitslose sind dabei. Ihre erzieherische Befähigung haben sie angegeben mit: Vereinstätigkeit, Gruppenleiter im Ferienlager, Erziehung eines Kindes, Lehrlingsbetreuung, Mitgliedschaft im Elternrat, Ausbilder, Kindergärtnerin, Lehrmeister, Seminarübungsleiter, CVJM-Mitgliedschaft.
Schöffen brauchen auch nicht zu befürchten, nach einem Urteilsspruch von den Angeklagten angegriffen zu werden. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre sind keine derartigen Übergriffe bekannt. Ebenso werden keine Rechtskenntnisse vorausgesetzt. Mit ihrer Menschenkenntnis urteilen und entscheiden die Schöffen an der Seite der Richter.
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
+49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail
E-Mail
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden