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Kinder erhalten höhere Zuschüsse für Erholungsmaßnahmen - Finanzierung jetzt auch durch die Stadt
Pressemitteilung
7. April 2000 / l / r / es
Kinder erhalten höhere Zuschüsse für Erholungsmaßnahmen
Finanzierung jetzt auch durch die Stadt
Das Land fördert seit längerem Ferien- und Erholungsmaßnahmen für Kinder einkommensschwacher Familien. Neu ist, dass ab sofort nicht mehr 15 sondern 30 Mark Zuschuss pro Tag gezahlt werden. Bei der Stadtranderholung sind es jetzt zwölf Mark, an Stelle von sechs. Außerdem beteiligt sich seit März neben dem Freistaat auch die Stadt an der Finanzierung.
Berücksichtigt werden Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen, die ein freier oder öffentlicher Träger der Jugendhilfe durchführt und die mindestens sechs, höchstens 14 und bei der Stadtranderholung bis zu fünf Tage dauern. An- und Abreise gelten als ein Tag. Zuschüsse erhalten Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Dresden haben.
Anträge auf Förderung und weitere Informationen: Sozialamt, Sachgebiet Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen, Riesaer Straße 7, Zimmer 145, 146, 148, Telefon: 4 88 48 00. Sprechzeiten: dienstags und donnerstags 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr, freitags: 8 bis 12 Uhr.
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