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Schöffen und Jugendschöffen beim Amts- und Landgericht dringend gesucht

Pressemitteilung

16. März 2000

Schöffen und Jugendschöffen beim Amts- und Landgericht dringend gesucht
Bewerbungen bis 30. April 2000 bei der Landeshauptstadt Dresden


Für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004 werden noch 600 Schöffen und 300 Jugendschöffen benötigt. Interessenten werden dringend gebeten, sich bis zum 30. April 2000 in die Vorschlagslisten für Schöffen und Jugendschöffen der Landeshauptstadt Dresden einzutragen. Diese liegen in den Ortsämtern oder Verwaltungsstellen der Ortschaften sowie im Rathaus Dr.-Külz-Ring 19, Sachgebiet Bürgeranliegen und Rechtsamt aus.

Als Schöffen und Jugendschöffen kommen nur Bürger der Landeshauptstadt Dresden in Frage, die seit mindestens einem Jahr in Dresden wohnen und zu Beginn der Amtsperiode, am 1. Januar 2001, 25 aber noch nicht 70 Jahre alt sind. Die künftigen Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Schöffen stehen ausgebildeten und erfahrenen hauptamtlichen Richtern zur Seite. Sie entscheiden gleichberechtigt mit über das Urteil - über Schuld und Strafe - und sind wie die Richter nur dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Die Schöffen nehmen an allen bei der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen teil und können Angeklagte, Zeugen und Sachverständige befragen. Sie sind berechtigt, aber auch verpflichtet, alle für die Aufklärung wesentlich erscheinenden Punkte anzusprechen.

Ausgeschlossen vom Schöffenamt sind beispielsweise Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind oder gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Bei der Bewerbung müssen Inteessierte deshalb entsprechende Erklärung unterschreiben.

Die Bewerber, die die Voraussetzungen für die Schöffentätigkeit erfüllen, werden in die Gesamt-Vorschlagslisten der Landeshauptstadt Dresden aufgenommen. Über diese entscheidet der Stadtrat mit Zweidrittelmehrheit. Im Anschluss wählt der Schöffen-Wahlausschuss die ab 2001 ehrenamtlich tätigen Schöffen für das Amts- und Landgericht aus. Im Dezember 2000 werden die Schöffen vom jeweiligen Gericht über ihre Wahl benachrichtigt.

Die Hauptschöffen werden im Jahr durchschnittlich zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen. Hilfsschöffen werden benötigt, wenn Hauptschöffen aus bestimmten Gründen ausfallen.

Die Schöffen werden auch entschädigt. Sie haben insbesondere Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für Verdienstausfall und Fahrtkosten.

Sollten bis zum 30. April 2000 nicht genügend Kandidaten für das Schöffenamt zur Verfügung stehen, ist die Landeshauptstadt Dresden gezwungen, Bürgerinnen und Bürger zu verpflichten. Ablehnen kann das Ehrenamt nur, wer zum Beispiel 65 Jahre alt ist oder wer glaubhaft nachweist, dass die Ausübung des Amtes für ihn - wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage - eine besondere Härte bedeutet.




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