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Schöffen für Amts- und Landgericht gesucht

Pressemitteilung

17. Februar 2000 / l / r / Skre

Schöffen für Amts- und Landgericht gesucht

Für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004 werden 1000 neue Schöffen und Jugendschöffen beim Amts- und Landgericht gesucht. Interessierte, die an der Seite hauptamtlicher Richter in Strafverfahren mitentscheiden möchten, können sich bis zum 30. April 2000 bei der Landeshauptstadt Dresden bewerben. Die erforderlichen Bewerbungsformulare sind in jedem Ortsamt, in den Verwaltungsstellen der Ortschaften sowie in der Bürgerberatungsstelle im Rathaus Dr.-Külz-Ring 19 erhältlich. Dort stehen auch Ansprechpartner für eventuelle Fragen zur Verfügung.

Die Landeshauptstadt muss rund 600 Kandidaten für das Amt des Schöffen und rund 400 Kandidaten für das Amt des Jugendschöffen vorschlagen. Dafür kommen Dresdner Bürger oder Bürgerinnen in Frage, die seit mindestens einem Jahr in der sächsischen Landeshauptstadt wohnen und zu Beginn der Amtsperiode, am 1. Januar 2001, 25 aber noch nicht 70 Jahre alt sind. Die künftigen Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Ausgeschlossen vom Schöffenamt sind beispielsweise Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind oder gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.

Der Gang zum Gericht ist oft unausweichlich, wenn Menschen gegen Recht und Gesetz verstoßen. Es kommt zum Strafverfahren. Das Gericht prüft die Rechtslage. Um urteilen zu können, haben die Gerichte ausgebildete und erfahrene hauptamtliche Richter. Ihnen stehen die Schöffen, auf Zeit gewählte Beisitzer, zur Seite. Die Schöffen entscheiden gleichberechtigt mit dem hauptamtlichen Richter über das Urteil, d. h. über Schuld und Strafe des Angeklagten. Dabei sind sie wie die Berufsrichter ausschließlich dem Gesetz unterworfen und an keine Weisung gebunden. Die Laienrichter nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichtes teil und können Angeklagte, Zeugen und Sachverständige befragen. Somit sind die Schöffen berechtigt, aber auch verpflichtet, alle für die Aufklärung wesentlich erscheinenden Punkte anzusprechen.

Bewerber, die die Voraussetzungen für die Schöffentätigkeit erfüllen, werden in die Vorschlagslisten der Landeshauptstadt Dresden aufgenommen, über die wiederum der Stadtrat befinden muss. Im Anschluss wählt der Schöffen-Wahlausschuss die ab 2001 ehrenamtlich tätigen Schöffen für das Amtsgericht und Landgericht aus. Im Dezember 2000 werden die Schöffen vom jeweiligen Gericht über ihre Wahl benachrichtigt.

Die Bewerbungsunterlagen können entweder per Post an die Landeshauptstadt Dresden, Rechtsamt, Postfach 120 020, 01001 Dresden, gesandt werden oder direkt in den Ortsämtern bzw. Verwaltungsstellen der Ortschaften abgegeben werden.

Auskunft erteilen:

Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, Gabriele Kruschinske, E/10, Telefon 488 2411
Ortsamt Altstadt, Theaterstraße 11, Gabriele Kovacs, III/302, Telefon 488 6008, Monika Klump, III/304, Telefon 488 6013
Ortsamt Neustadt, Königsbrücker Straße 8, Gerlinde Meyer, E/6, Telefon 804 5370
Ortsamt Pieschen, Bürgerstraße 63, Margot Seifert, I/102, Telefon 488 5404
Ortsamt Klotzsche, Kieler Straße 52, Marlies Meinert, I/210 , Telefon 488 6512, Beate Eilers, I/210, Telefon 488 6513
Ortsamt Loschwitz, Grundstraße 3, Renate Neumann, E/103, Telefon 488 8505
Ortsamt Blasewitz, Naumannstraße 5, Sigrid Diebel, E/10, Telefon 488 8605, Käte Bierig E/10, Telefon 488 8604
Ortsamt Leuben, Hertzstraße 23, Gartenhaus, Heidemarie Petermann, Telefon 488 8115
Ortsamt Prohlis, Lohrmannstraße 20, Ralf Leidel, II/258, Telefon 488 8310
Ortsamt Plauen, Nöthnitzer Straße 2, Ute Haake, E/003, Telefon 488 6823, Petra Hattenbach, E/003, Telefon 488 6824
Ortsamt Cotta, Lübecker Straße 121, Alfred Weide, I/112, Telefon 488 5622
Bürgerbüro Gorbitz, Harthaer Straße 3, Bürgerbüro, II/3, Telefon 488 6969
Ortschaft Cossebaude, Dresdner Straße 3, Sonja Michael, I/102, Telefon 434 5911
Ortschaft Gompitz, Altnossener Straße 46a, Frieder Linke, 2.05, Telefon 414 0928
Ortschaft Langebrück, Schillerstraße 5, Jana Seifert, E/4, Telefon 035201/ 70537
Ortschaft Mobschatz, Dresdner Straße 6, Annett Lindner, 1. Etage, Telefon 453 8631
Ortschaft Schönfeld-Weißig, An der Prießnitzaue 11/13, Sabine Wohlfahrt, 233, Telefon 444 87 325
Ortschaft Weixdorf, Weixdorfer Rathausplatz 2, Birgit Zichner, I/5, Telefon 888 36 11


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