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Mit ihrem Verzicht auf Tausalz schonen Anlieger die Umwelt

Pressemitteilung

27. Januar 2000 / l / IRi

Mit ihrem Verzicht auf Tausalz schonen Anlieger die Umwelt
Umweltberater erinnern an die Regelungen in der Winterdienst-Anliegersatzung


Sobald es schneit, häufen sich bei den städtischen Umweltberatern die Anrufe besorgter Dresdner, die in ihrer Nachbarschaft sorglosen Umgang mit Tausalz beobachtet haben. An Hauseingängen, auf Gehwegen, an Treppen, auch in der Nähe von Bächen und anderen Gewässern, sogar in Trinkwasserschutzzonen, wird im Rahmen der Anliegerpflichten immer wieder auf Salz zurückgegriffen, obwohl es nicht zulässig ist. Diese Einzelfälle nimmt das Amt für Umweltschutz zum Anlass, über die Schädlichkeit von Auftaumitteln zu informieren und gleichzeitig an die Regelungen der Winterdienst-Anliegersatzung zu erinnern.

Danach sind Anlieger gehalten, werktags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr die öffentlichen Wege auf einer Breite von 1,50 Meter von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Die Verwendung von Tausalz ist dabei grundsätzlich verboten. In Ausnahmesituationen darf es an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen verwendet werden, jedoch nur wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann. In solchen Fällen reicht bereits ein Esslöffel Streusalz - also etwa 10 Gramm - für einen Quadratmeter Fläche aus.

Noch umweltschonender ist der völlige Verzicht auf diese aggressiven Mittel und die ausschließliche Verwendung von Sand, Splitt oder Granulat. Denn die Salze greifen nicht nur Schuhwerk, Fußböden und Metallbeschläge an, sondern sie dringen auch in den Boden ein, töten dort Kleinlebewesen, zerstören die empfindlichen Haarwurzeln von Bäumen und Pflanzen und belasten das Grundwasser.

Aus eben diesen Gründen gilt in Dresden ein Minimierungsgebot beim Umgang mit auftauenden Stoffen. Dazu tragen nicht nur die Anlieger bei, sondern auch der städtische Winterdienst, der rund 53 Prozent des gesamten Dresdner Straßennetzes (entspricht ca. 720 Kilometer) betreut. Die Streufahrzeuge sind mit moderner Feuchtsalztechnik ausgestattet, die den Salzgehalt des Streugutes sparsam dosiert. Tausalz wird nur bei dringendem Verkehrssicherungsbedarf, vorrangig auf Hauptnetzstraßen und wichtigen Gefällestrecken, benutzt. Auf rund 225 Kilometern des betreuten Netztes gilt gar ein generelles Tausalzverbot, so etwa auf der Stübelallee, der Karcherallee und der Pillnitzer Landstraße.





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