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Strukturveränderungen im Stadtplanungsamt

Pressemitteilung

28. Dezember 1999 / l / r / Skre

Strukturveränderungen im Stadtplanungsamt

Anträge zur Förderung des Wohnungsbaus weiterhin in Junghansstraße abgeben


Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 20. Juli diesen Jahres werden Aufgaben, die bisher die eigenständigen Ämter für Wohnungswesen und Stadterneuerung ausübten, zum 1. Januar 2000 dem Stadtplanungsamt zugeordnet.

Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es zunächst keine Änderungen. Das Sachgebiet Wohnungsbauförderung, in dem die Anträge auf Förderung des Wohnungsbaus für das Jahr 2000 ab dem 3. Januar gestellt werden können, verbleibt auf der Junghansstraße 2. Anträge für das Mietwohnungsbauprogramm für Objekte in Sanierungsgebieten nehmen weiterhin die Mitarbeiter in der Hamburger Straße 19 entgegen.

Teilweise ändern sich die internen Strukturen. So wird es künftig die Abteilung Stadtentwicklung und Stadterneuerung (bisher Abteilung Vorbereitende Bauleitplanung), die Abteilung Stadttechnische Leitplanung, durch das erweitere Aufgabenspektrum zwei Abteilungen Recht, Verfahren und Verwaltung sowie die Abteilung Verbindliche Bauleitplanung (unverändert) geben. In der erstgenannten Abteilung Stadtentwicklung und Stadterneuerung werden alle Belange zum Wohnkonzept, zur Stadterneuerung und der damit verbundenen Quartiersplanung wahrgenommen. Dort werden künftig auch die Anträge zu den Programmen der Miet- und Eigentumsförderung sowie zum Landesprivatisierungsprogramm bearbeitet. Erarbeitet bzw. forgeschrieben werden in dieser Abteilung zudem die Sanierungs- und Entwicklungsziele für die Teilgebiete der Stadt.

Die Wohngeldstelle, die bisher dem Wohnungsamt zugehörte, ist jetzt dem Sozialamt angegliedert. Wohnungsvermittlung wird nach wie vor auf der Junghansstraße 2 angeboten. Ebenso gibt es dort die Wohnberechtigungsscheine und die Wohngeldanträge.



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