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Stimmen die Angaben auf der Lohnsteuerkarte? - Nach dem 20. September eingetretene Änderungen nachtragen lassen

Pressemitteilung

22. November 1999/ l / Rg

Stimmen die Angaben auf der Lohnsteuerkarte?
Nach dem 20. September eingetretene Änderungen nachtragen lassen


Die Post hat in den letzten Wochen die Lohnsteuerkarten für 2000 zugestellt. Weil die Angaben auf diesen Karten aber nicht in jedem Fall stimmen können, müssen sie überprüft und wenn nötig korrigiert werden.

Der Stichtag für den Druck der neuen Lohnsteuerkarten war der 20. September 1999. Danach eingetretene Änderungen, z. B. ein anderer Familienstand oder die Geburt von Kindern, muss die Meldestelle erst noch eintragen. Freibeträge für Kinder über 18 Jahre trägt nur das zuständige Finanzamt ein. Zum Eintragen der Kinderfreibeträge für außerhalb der Gemeinde lebende Kinder ist eine steuerliche Lebensbescheinigung vorzulegen. Sie wird von der Gemeinde ausgestellt, in der das Kind mit seiner Hauptwohnung gemeldet ist.

Wer noch keine Lohnsteuerkarte für 2000 erhalten hat, kann sie in seiner Meldestelle ausstellen lassen. Für eine Ersatz-Lohnsteuerkarte (bei Verlust) sind 10 DM zu bezahlen.

Alle für das Kalenderjahr 1999 ausgestellten Lohnsteuerkarten, die nicht für eine Veranlagung zur Einkommenssteuer für das abgelaufene Kalenderjahr benötigt werden, sind an das zuständige Finanzamt zurückzugeben. Sie werden benötigt, um den der Stadt zustehenden Anteil der Lohn- und Einkommenssteuer zu ermitteln. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen.



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