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Ältere Grabstätten sollen erhalten bleiben - Bürger können zur Denkmalpflege auf Friedhöfen beitragen.

Pressemitteilung

19. November 1999 / l / Rg

Ältere Grabstätten sollen erhalten bleiben
Bürger können zur Denkmalpflege auf Friedhöfen beitragen.


Auf den vier städtischen Friedhöfen Heidefriedhof, Urnenhain Tolkewitz, Friedhof Dölzschen und Nordfriedhof existieren wertvolle und teilweise auch denkmalgeschützte Grabstätten, deren Liegezeit abgelaufen ist und die von den früheren Grabstellennutzern nicht mehr betreut werden. Manche erinnern an einstmals prominente Mitbürger und gehören zum Kulturgut der Stadt. Mit öffentlichen Mitteln oder Stiftungsgeldern können nur einige ausgewählte Grabstätten erhalten werden. Andere sind vom Verfall bedroht. Hier können die Dresdner helfen, indem sie sich entschließen, eine Grabstätte, die wiederbelegt werden kann, für einen Angehörigen oder auch vorsorgend für sich selbst zu erwerben. Diese kulturell und ethisch vertretbare Verfahrensweise, die auch auf einigen kirchlichen Friedhöfen praktiziert wird, hat in anderen deutschen Städten bereits beachtliche Vorbilder gefunden, so in Hamburg-Olsdorf, in Köln oder Nürnberg.

Solch eine Entscheidung, die mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung abgestimmt werden muss, ist aber auch mit Pflichten verbunden: Der neue Benutzer der Grabstellen erhält die Zusage für eine zunächst zwanzigjährige Nutzungszeit, die später verlängert werden kann. Er darf die Grabstätte nicht verändern und muss, in der Regel auf eigene Kosten, für die Restaurierung und Erhaltung des Denkmals sorgen. Er kann auf einer neuen Tafel eine eigene Grabinschrift anbringen lassen. Im Einzelnen entscheiden Friedhofsverwaltung und Denkmalpflege mit ihm gemeinsam über Details. (Telefon 4 39 36 00)


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