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Bei fünf Zentimenter Neuschnee rücken Räumfahrzeuge aus

28. Oktober 1999

Bei fünf Zentimenter Neuschnee rücken Räumfahrzeuge aus

Zuständigkeit für Anlieger regelt Winterdienstsatzung


Auch wenn es viele noch nicht wahrhaben wollen: Der Winter naht mit großen Schritten. Und mit ihm Kälte, Eis und Schnee. Damit sie für die Autofahrer und Fußgänger nicht zur Rutschpartie führen, richtet die Stadt alljährlich einen Winterdienst ein. Aber auch die Anlieger und Verkehrsteilnehmer sind in die Pflicht genommen.

Gehwege, Treppen und Fahrbahnen ohne Gehweg, die an Grundstücke grenzen, sind vom Anlieger zu räumen und zu streuen. Das regelt die Winterdienst-Anliegersatzung. Die Stadt hat sie auf der Grundlage des Sächsischen Straßengesetzes erarbeitet. Sie regelt, dass der Anlieger auf 1,50 Meter Breite entlang seines Grundstücks werktags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen und zu streuen haben. Das gilt unabhängig davon, ob die Stadt im Bereich öffentlicher Gehwege ebenfalls Winterdienstleistungen ausführt oder ausführen lässt.

Absicherung des Hauptberufsverkehrs

Die Stadt sorgt auf 720 Kilometern Straße im Winter für Befahr- bzw. Begehbarkeit. Das ist rund die Hälfte des Gesamtstraßennetzes. Hinzu kommen rund 54 000 Quadratmeter Geh- und Radwege, Treppen und Überwege. Splitt sorgt dafür, dass auf Salz verzichtet und Bäume sowie Grundwasser geschont werden können. Auf Hauptnetzstraßen geht es jedoch nicht ohne Salz. Die Mitarbeiter sind jedoch angehalten, nach Bedarf zu dosieren und die Fechtsalztechnik anzuwenden. Das heißt, das Salz wird angefeuchtet, damit es beim Aufbringen auf der Fahrbahn kleben bleibt. Damit wird der Salzeinsatz verringert und der Taueffekt erhöht. Räumungen sind erst ab fünf bis acht Zentimeter Neuschnee sinnvoll. Der Einsatz der Räumtechnik ist aber auch vom Straßenzustand abhängig.
Das Sächsische Straßengesetz verpflichtet die Stadt, "die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist." Das heißt, die Stadt übernimmt nicht unbegrenzt Winterdienst. Sie muss hauptsächlich den Hauptberufsverkehr gewährleisten und ist nicht verpflichtet, Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung zu räumen. Bei außergewöhnlicher Witterung kann dem Verkehrsteilnehmer sogar zugemutet werden, vorübergehend auf die Benutzung von Verkehrswegen ganz zu verzichten.

Bereifung und Fahrweise anpassen

Insgesamt 1,9 Millionen Mark stehen dem Straßen- und Tiefbauamt für den gesamten Winterdienst zur Verfügung. 52 städtische Mitarbeiter und 51 Winterdienstfahrzeuge stehen bereit, um Schnee und Eis zuleibe zu rücken. Außerdem hat die Stadt mittelständische Unternehmen in und um Dresden vertraglich für den Winterdienst gebunden. 1 240 Tonnen Tausalz, 350 Tonnen Splitt und Sand, 235 Kubikmeter Granulat und 106 Kubikmeter Magnesiumchlorlösung für Feuchtsalz harren in Lagerhallen der eisigen Jahreszeit. Das entbindet die Kraftfahrer jedoch nicht, sich im Winter mit einer angepassten Fahrweise und einem für den Winter ausgerüsteten Auto auf die besonderen Straßen- und Witterungsverhältnisse einzustellen.



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