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Laub und Gehölzschnitt darf nicht verbrannt werden - Für Ausnahmefälle vorher Erlaubnis einholen

Pressemitteilung

19. Oktober 1999/ l /Rg

Laub und Gehölzschnitt darf nicht verbrannt werden
Für Ausnahmefälle vorher Erlaubnis einholen


Der aktuelle Umweltbericht des Amtes für Umweltschutz zeigt, dass die Luft in Dresden in den letzten Jahren wieder gesünder geworden ist. Dazu trägt auch bei, dass in der Stadt das Verbrennen von Gehölzschnitt und Gartenabfällen nicht gestattet ist.
Wer in seinem Grundstück genügend Platz hat, sollte Gehölzschnitt am besten an einer geeigneten Stelle stapeln. Igel und andere Kleintiere, die für das ökologische Gleichgewicht im Garten wichtig sind, nehmen derartige Holzhaufen gern als Winterquartier an. Pflanzenabfälle, die auf dem eigenen Gelände nicht verrotten sollen, können auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Ein Informationblatt mit den Annahmestellen für Grünschnitt hält das Umweltamt bereit.
Zusätzlich bietet das Amt für Abfallwirtschaft am 23. und 30. Oktober eine mobile Pflanzenabfallsammlung an. Auskunft über die Standorte und Zeiten geben die Ortsämter und Verwaltungsstellen sowie das Abfallamt, Infotelefon 4 8 96 33. Das Amtsblatt veröffentlichte diese Standorte in seiner Ausgabe 41/99 am 14. Oktober.
Nur in besonderen Fälle kann das Amt für Umweltschutz das Verbrennen von Pflanzenabfällen gestatten, beispielsweise auf einigen Grundstücken am rechtselbischen Hang, wo der fehlende Zugang zu den Grundstücken ein Abtransportieren von Gehölzschnitt unmöglich oder unzumutbar macht. In jedem Fall ist vorher die Erlaubnis einzuholen (Telefon 4 88 61 64).



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