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Amtliche Bekanntmachung - Widerspruchsrecht für Adressbuch bis Ende Dezember möglich
Pressemitteilung
13. Oktober 1999/ l /Rg
Widerspruchsrecht für Adressbuch bis Ende Dezember möglich
Das Einwohneramt weist darauf hin, dass im Frühjahr 2000 ein neues Einwohner-Adressbuch für die Stadt Dresden erscheint.
Nach Sächsischem Meldegesetz darf das Amt zu diesem Zweck an den Adressbuchverlag (Sachsenverlag GmbH) folgende Daten der volljährigen Einwohner in alphabetischer Reihenfolge übermitteln:
Vor- und Familiennamen
Doktorgrad
Anschrift.
Einwohner, die nicht möchten, dass ihre Daten im Adressbuch veröffentlicht werden, haben das Recht, Widerspruch einzulegen (Adressbuchsperre). Die Widerspruchsfrist für die Ausgabe 2000/2001 endet am 31. Dezember 1999.
Der Widerspruch ist persönlich oder schriftlich an die Meldestelle des zuständigen Ortsamtes zu richten. Bereits beantragte Adressbuchsperren bleiben gültig. Die Adressbuchsperre ist kostenfrei. Sie gilt bis auf Widerruf des Betroffenen.
Erwerber des Adressbuches dürfen die Adressen nachträglich in automatisierten Dateien erfassen. Die Stadt hat keine rechtlichen Möglichkeiten, das zu untersagen.
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