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Gedenktage als Zeiten der Ruhe achten
Pressemitteilung
12. Oktober 1999/ l /Rg
Gedenktage als Zeiten der Ruhe achten
Rechtzeitig vor dem ersten Gedenktag im November möchte das Ordnungsamt alle Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran erinnern, dass für den 14. November (Volkstrauertag), 17. November (Buß- und Bettag) und 21. November (Totensonntag) besondere Schutzvorschriften gelten.
Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen, sind nach dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz (Sächs.GVBl. vom 20. November 1992) von 3.00 bis 24.00 Uhr nicht erlaubt. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11.00 Uhr nicht gestattet. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM rechnen. Die Stadt wird sich auf entsprechende Kontrollen vorbereiten.
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