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Füchse sollen Köder gegen Tollwut schlucken

Pressemitteilung

7. September 1999 / l / hoff

Füchse sollen Köder gegen Tollwut schlucken

Zur Bekämpfung der Tollwut bei Füchsen werden bis zum 17. September 1999 (Erstauslage) sowie in der Zeit vom 27. September bis 1. Oktober 1999 (Nachauslage) Impfköder ausgebracht. Das Ausbringen der Köder erfolgt im Stadtgebiet per Hand, im Territorium der Landkreise des Regierungsbezirkes Dresden per Agrarflugzeug.

Die Impfköder sind dunkelgrau, scheibenförmig und haben die Abmessung 4,5 x 1,5 cm. In ihnen befindet sich ein Plastebehälter mit dem flüssigen Impfstoff (Lebendvirus!). Der Impfstoff wird beim Zerkauen des Köders freigesetzt und immunisiert die Füchse zuverlässig gegen Tollwut.

Köder dürfen von Menschen nicht mit ungeschützten Händen berührt werden, weil sie dann von den Tieren nicht angenommen werden. Zudem kann der Impfstoff bei Menschen gesundheitliche Schäden hervorrufen, wenn er in offene Wunden, Augen, Mund oder Nase gelangt. Bei Kontakt mit dem im Plastebehältnis befindlichen Tollwut-Lebend-Impfstoff sollten deshalb die Hände bzw. die mit dem Impfstoff benetzten Körperteile gründlich mit Wasser und Seife gewaschen und anschließend umgehend ein Arzt oder die nächste Tollwutberatungs- und - impfstelle aufgesucht werden.

Der Impfstoff ist für Haustiere und freilebende Tiere unschädlich. Nach dem Auslegen der Köder ist es jedoch für die Dauer von drei Wochen nicht gestattet, Hunde frei laufen zu lassen. Hatten Haustiere mit Impfködern Kontakt, ist ein Tierarzt zu befragen. Der Impfstoff ist nur für die Impfung von Füchsen zugelassen, da er für andere Tierarten keinen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut bewirkt.





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