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Landeshauptstadt Dresden akzeptiert Verwaltungsgerichtsentscheidung und lässt Wahlplakate der Initiative Pro D-Mark abräumen

Pressemitteilung

18. August 1999 / l / r / ab

Landeshauptstadt Dresden akzeptiert Verwaltungsgerichtsentscheidung und lässt Wahlplakate der Initiative Pro D-Mark abräumen

Entsprechend der Verwaltungsgerichtsentscheidung wird nun die Landeshauptstadt Dresden die Beseitigung sämtlicher Wahlwerbung der Pro-D-Mark-Partei in Dresden durchsetzen, soweit sich diese Partei nicht an jede einzelne Bestimmung der Dienstanweisung Wahlwerbung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden hält.

Die Landeshauptstadt hat der Initiative Pro D-Mark eine Frist bis morgen, Donnerstag, 5.00 Uhr gesetzt. Diese weitere Fristsetzung ist auch nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zwingend geboten, wie sich aus dem Tenor der Entscheidung ergibt.

Morgen ab 5.00 Uhr beginnen Mitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden mit der Räumung der Wahlwerbung der Pro D-Mark-Partei in Dresden, wenn diese bis dahin nicht freiwillig geräumt haben sollte.

Der Wahlkreisleiter appelliert noch einmal an sämtliche Parteien, die beabsichtigen, in Dresden zur Wahl anzutreten, auf den allgemeinen Starttermin für die Wahlwerbung, nämlich Freitag, 20. August, 14.00 Uhr, zu warten.

Damit erweisen alle Parteien der Chancengleichheit einen guten Dienst.


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