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Allgemeinverfügung erlassen - Stadt verbietet vorsorglich Demonstrationen zum Todestag von Rudolf Heß

Pressemitteilung

16. August 1999 /l/r/ Kü

Allgemeinverfügung erlassen
Stadt verbietet vorsorglich Demonstrationen zum Todestag von Rudolf Heß


Die Landeshauptstadt Dresden erlässt entsprechend dem Vollzug des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz - VersG) vom 24. Juli 1953 (BGBl. I, S. 684) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl. I, S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juni 1989 (BGBl. I, S. 1059) folgende

Allgemeinverfügung:

1. Im Bereich des Stadtgebietes Dresden sind vom 17. August 1999, 0:00 Uhr bis 22. August 1999, 24:00 Uhr alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel sowie in geschlossenen Räumen, die im Zusammenhang mit dem Todestag von Rudolf Heß stehen, verboten.

2. Das Verbot gilt auch für jede Form von Ersatzveranstaltungen im o. g. Zeitraum sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.

3. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1. und 2. dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.

4. Die Allgemeinverfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Sie wird durch Aushang im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Landeshauptstadt Dresden einzulegen (Hauptsitz: Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden).



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