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Neue Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Heidefriedhof trägt Gedenkstein
Pressemitteilung
23. Juli 1999 / l / sysie
Neue Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Heidefriedhof trägt Gedenkstein
Eine neue Gemeinschaftsgrabanlage für Urnenbeisetzungen ist auf dem Heidefriedhof an der Moritzburger Landstraße angelegt worden. Sie ist in einzelne Felder geteilt, die jeweils 20 Urnen aufnehmen und mit einem Gedenkstein versehen sind. Auf den Gedenksteinen werden die Namen der Bestatteten sowie ihr Geburts- und Sterbejahr zu lesen sein. Damit sind die Beisetzungsstellen nicht anonym. Angehörige können hier Blumen niederlegen. Eine ähnliche Gemeinschaftsgrabanlage, auf deren Stein ebenfalls die Namen der Beigesetzten zu lesen sind, besteht seit 1997 auf dem Urnenhain Tolkewitz.
Angehörige haben weiterhin die Möglichkeit, Verstorbene in "namenlosen" Urnengemeinschaftsgräbern, die mit keinem Gedenkstein versehen sind, bestatten zu lassen.
Urnengemeinschaftsgräber, ob mit oder ohne Stein, werden gärtnerisch betreut. die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltungen erläutern weitere Details: Heidefriedhof, Telefon 8 49 89 58; Urnenhain Tolkewitz, Telefon 2 51 00 55, ebenso das städtische Friedhofs- und Bestattungswesen, Telefon 4 39 36 00.
Erdbestattung von Fehlgeburten
Auf den städtischen Friedhöfen werden, wenn Eltern es wünschen, auch Fehlgeburten erdbestattet. Dafür sind Gräber von etwa einem Quadratmeter vorgesehen. Ihnen wird eine Ruhezeit von mindestens zehn Jahren gewährt.
Begräbnis für Verstorbene moslemischen Glaubens
Auf dem Heidefriedhof besteht eine Begräbnismöglichkeit für Verstorbene moslemischen Glaubens. Sie werden dort unter Wahrung der rituellen Vorschriften in einem dafür vorgesehenen Friedhofsbereich bestattet.
Grabgestaltung nach individuellen Wünschen
Für die Gestaltung aller Gräber auf den städtischen Friedhöfen - dazu gehören neben den oben genannten auch der Nordfriedhof und der Friedhof Dölzschen - gilt die Friedhofssatzung. Wer eine Grabstelle nach individuellen Wünschen gestalten möchte, kann dies auf dem Heidefriedhof nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung in einem dafür vorgesehenen Grabfeld tun.
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