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Stadt erlässt Ausnahmeregelung zum Ladenschlussgesetz
8. Juli 1999
Stadt erlässt Ausnahmeregelung zum Ladenschlussgesetz
Die Stadt Dresden erlässt eine weitere Ausnahmeregelung zur Abweichung vom Ladenschlussgesetz. Die neue Allgemeinverfügung gilt für die Jahre 1999 und 2000:
In der Innenstadt können danach die Geschäfte für Waren des täglichen Gebrauchs künftig das ganze Jahr sonnabends von 6 bis 20 Uhr und an den vier Adventssonntagen von 13 bis 18 Uhr öffnen.
Den kompletten Wortlaut der Allgemeinverfügung, die auch Regelungen für die anderen Ausflugsgebiete der Stadt enthält, lesen Sie im Dresdner Amtsblatt 27/99.
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