Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/1999/07/c_646.php 28.05.2015 23:08:30 Uhr 04.01.2025 19:24:51 Uhr |
Auch künftig keine Wahlwerbung an Wahllokalen
Pressemitteilung
7. Juli 1999 / l / ab
Auch künftig keine Wahlwerbung an Wahllokalen
Wahlleiter Wolf-Dieter Müller: "Herr Nolle hat Maßnahmen provoziert."
Stadtwahlleiter Wolf-Dieter Müller hat klargestellt, dass es auch künftig keine Wahlwerbung an Wahllokalen geben wird. Zur momentanen Medienpräsenz des ehemaligen SPD-Stadtratskandidaten Karl Nolle äußert er sich wie folgt:
Es ist höchste Zeit, die Darstellungen des Herrn Nolle vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen. Herr Nolle ist ursprünglich derjenige gewesen, der die von mir als Stadtwahlleiter eingeleiteten Maßnahmen geradezu provoziert hat. Herr Nolle hat sich am Wahltag im ersten Falle direkt vor ein Wahllokal gestellt, was nach der Kommunalwahlordnung eine unzulässige Wählerbeeinflussung darstellt, und hat sich in diesem Falle durch "intensive Gespräche" zwischen mir und ihm dazu bewegen lassen, sein Fahrzeug in diesem Falle vom Wahllokal zu entfernen. Schon allein diese Tatsache zeigt, dass offensichtlich auch Herr Nolle eingesehen hat, dass er in diesem ersten Fall falsch gehandelt hat. Anstatt nun in sicherer Entfernung von Wahllokalen zu bleiben, hat sich Herr Nolle in schon nur noch als provokatorisch zu bezeichnender Art und Weise vor ein anderes Wahllokal mit seinem Fahrzeug so gestellt, dass - wie sich bei ruhiger Prüfung im Nachhinein herausstellte - ein Grenzfall entstand, der am Wahltag vom Stadtwahlleiter innerhalb weniger Minuten zu entscheiden war. Sicherlich wäre es besser gewesen, wenn ich mir vor Ort ein persönliches Bild von der Angelegenheit verschafft hätte, was jedoch aufgrund meiner vielfältigen weiteren Verpflichtungen am Wahltag nicht ohne weiteres zumutbar war.
Als Wahlleiter musste ich auf die Angaben des vor Ort befindlichen Wahlvorstehers vertrauen, bei dem sich wiederum eine Reihe von Wahlbürgern über die von diesen so gesehene beeinträchtigende Wahlwerbung des Herrn Nolle beschwerten. In dieser Situation musste, zumal Herr Nolle in dieser Situation auch in keiner Weise mehr gesprächsbereit war, gehandelt werden.
Selbstverständlich werden bei zukünftigen Wahlen die Grenzen genau beachtet werden, bis zu denen Wahlwerbung noch zulässig ist, was, wie sich auch aus dem Bescheid des Regierungspräsidenten ergibt, im Einzelfall schwer zu entscheiden sein mag. Eines muss jedoch ganz deutlich gesagt werden: Auch ein Herr Nolle wird nicht verhindern können, dass künftig für Recht und Ordnung rund um die Wahllokale gesorgt wird.
Nach Maßgabe des Bescheides des Regierungspräsidenten, der ja jetzt nach intensiver mehrtägiger Prüfung Rechtsklarheit für Dresden geschaffen hat, wird auch bei der Landtagswahl jede Wahlwerbung, die die vom RP gesetzten Grenzen überschreitet, rigoros entfernt werden.
Es kann nicht hingenommen werden, dass der Wahlbürger durch unzulässige im unmittelbaren Zugangsbereich des Wahllokales befindliche Werbung in seinem Verfassungsrecht auf freie und unbeeinflusste Wahlausübung beeinträchtigt wird.
Darauf kann sich jede Wahlbürgerin und jeder Wahlbürger in Dresden verlassen!
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
+49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail
E-Mail
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden