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Standplatzhandel: Marktamt nimmt Anträge entgegen - Abgabe für Folgejahre künftig vier Wochen vor der Nutzung

Pressemitteilung

7. Juli 1999 / l / Rg

Standplatzhandel: Marktamt nimmt Anträge entgegen
Abgabe für Folgejahre künftig vier Wochen vor der Nutzung

Nur noch für das Jahr 2000 gibt die Stadt einen Starttermin für die Abgabe von Anträgen für den Standplatzhandel vor. Das Amt für Landwirtschaft und Marktwesen, Wiener Straße 44, 01069 Dresden, hat dafür zusätzlich zu den üblichen Sprechzeiten den 12. Juli, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr eingerichtet.
Nach der ab Freitag (9. Juli) geltenden neu gefassten Sondernutzungssatzung sind diese Anträge zwar wie bisher beim Marktamt zu stellen, aber an keinen bestimmten Termin gebunden. Die Händler sollen lediglich eine angemessene Frist einhalten, den Antrag jedoch spätestens vier Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung stellen. Die Anträge werden das ganze Jahr während der üblichen Sprechzeiten entgegengenommen: dienstags und donnerstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie freitags 8 bis12 Uhr. Die neue Sondernutzungssatzung steht am 8. Juli im Amtsblatt 27/99.

Der vollständig ausgefüllte Antrag mit allen Unterlagen ist persönlich im Marktamt abzugeben oder schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Landwirtschaft und Marktwesen, PF 12 00 20, 01001 Dresden. Zum Antrag gehören die aktuelle Flurkarte im Maßstab 1:1000, eine Kopie der Reisegewerbekarte/Gewerbeanmeldung (vorzulegen ist das Original) sowie ein Foto oder eine Zeichnung des Verkaufsstandes. Das Antragsformular ist beim Marktamt erhältlich, die Flurkarten können im Städtischen Vermessungsamt, Technisches Rathaus, Hamburger Straße 19, Zimmer 0062, gekauft werden.



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