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Niedrigere Gebühren für Freischankflächen und Verkaufsstände - Neue Satzung steht im Amtsblatt 27/99 am 8. Juli
Pressemitteilung
25. Juni 1999 / l / Rg
Niedrigere Gebühren für Freischankflächen und Verkaufsstände
Neue Satzung steht im Amtsblatt 27/99 am 8. Juli
Niedrigere Gebühren erhebt die Stadt künftig für Sitze auf Freiflächen von Gaststätten sowie für Imbiss- und sonstige ambulante Verkaufsstände.
Die Neufassung der betreffenden Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24. Juni mit Änderungen beschlossen. Sie wird nach Einarbeitung aller Änderungen im Amtsblatt 27/99 am 8. Juli veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft.
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