Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/1999/06/c_609.php 28.05.2015 23:08:02 Uhr 17.07.2024 09:03:25 Uhr

Neue Regelungen im Ausländerrecht

Pressemitteilung

24. Juni 1999 / l / IRi

Neue Regelungen im Ausländerrecht
Einwohneramt informiert über wichtige Änderungen


Auf Neuregelungen im Ausländerrecht weist das Einwohneramt der Landeshauptstadt Dresden hin. Sie sind gültig geworden mit der 9. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil 1 vom 31. Mai 1999. Danach gilt jetzt für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Bermuda und Nicaragua eine allgemeine Visumsfreiheit für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten, während eine allgemeine Visumspflicht für Staatsangehörige von Jamaika, Kenia, Malawi und Peru vorgeschrieben ist.

Außerdem ist der Aufenthalt für ausländische Staatsangehörige, die in die Bundesrepublik Deutschland visafrei einreisen können, zeitlich beschränkt worden. Insgesamt drei Monate kann der Aufenthalt im sogenannten Schengen-Raum, zu dem auch Deutschland gehört, dauern innerhalb eines halben Jahres. Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme visafreier Aufenthalte ist ausgeschlossen. Beim Deutschlandbesuch werden vorherige Aufenthaltszeiten in anderen Schengen-Staaten angerechnet. Zu den Mitgliedsstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens gehören derzeit neben Deutschland Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.

Am Beispiel verdeutlicht, heißt dies etwa für einen Brasilianer, der zu Besuchszwecken visafrei nach Deutschland einreisen darf: Bei seinem Deutschlandbesuch reist er nicht direkt, sondern über Spanien, wo er sich zwei Monate aufhält. Da Spanien zum Schengen-Raum gehört, wird dieser Aufenthalt auf die erlaubte dreimonatige Gesamtzeit angerechnet. In Deutschland kann er demzufolge nur noch einen Monat bleiben. Seine nächste visafreie Reise nach Deutschland könnte er, wegen des Bezugs der Regelung auf ein halbes Jahr, frühestens drei Monate nach Ende der vorherigen Reise antreten.

Der Bezugszeitraum von einem Jahr gilt hingegen für ausländische Staatsangehörige, die mit einem Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates nach Deutschland reisen. Sie können sich in dieser Zeit ebenfalls drei Monate im übrigen Schengen-Raum aufhalten, so auch in Deutschland.

Als Beispiel zeigt dies ein algerischer Staatsbürger mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Frankreich: Einmal im Jahr kann er visafrei nach Deutschland reisen, für längstens drei Monate, sofern er nicht noch andere Schengen-Staaten in die Reise einbezieht.

Mit Fragen zu Visaangelegenheiten können sich Ausländer an die deutschen Botschaften oder die deutschen Konsulate wenden. Dresdner Bürger, die Ausländer einladen wollen, erhalten Informationen zum geänderten Ausländerrecht in der Abteilung Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten des Einwohneramtes, Theaterstraße 15, oder unter Telefon 4 88 64 51.



Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden