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Eltern bringen ihre Sprösslinge in den Kindergarten nebenan - Urlaubsvertretung von Kindertageseinrichtungen und Horten in den Sommerferien
Pressemitteilung
16. Juni 1999 / l / sysie
Eltern bringen ihre Sprösslinge in den Kindergarten nebenan
Urlaubsvertretung von Kindertageseinrichtungen und Horten in den Sommerferien
In den Sommerferien schließen die städtischen Kindertageseinrichtungen bis zu drei Wochen. Das tun sie aber gestaffelt, so dass Eltern ihre Kinder während die Schließzeit in einer benachbarten Einrichtung betreuen lassen können. Auch die Horte haben während der Ferien gestaffelte Schließzeiten. Eltern können sich dazu bei den Leiterinnen der Einrichtungen und den Mitarbeiterinnen der Abteilung Betreuung und Aufsicht des Amtes für Kindertageseinrichtungen unter 4 88 47 71 informieren.
Diese Regelung wurde getroffen auf der Grundlage des 2 Abs. 6 der Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden vom 5. Dezember 1996. Darin ist festgelegt, dass Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen während der Ferienzeit bis zu drei Wochen schließen können. Horte und vergleichbare Einrichtungen können während der Ferien sogar generell geschlossen werden. Die Satzung legt aber auch fest, dass während der Schließzeit Plätze zur Betreuung in benachbarten Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden können.
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