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Stadt bietet Bürgerbroschüre zum Stadtrecht in vierter Auflage an

Pressemitteilung

15. Juni 1999 / l / IRi

Stadt bietet Bürgerbroschüre zum Stadtrecht in vierter Auflage an
Darin: aktualisierte Polizeiverordnung und neue Straßensatzung

Wann kann gebohrt werden? Wer muss vor der Haustür kehren? Ist das Autowaschen am Straßenrand erlaubt? Dürfen Hunde auf Kinderspielplätze? Diese und weitere Fragen beantwortet ein Blick in die aktualisierte Bürgerbroschüre zum Stadtrecht. Ab sofort liegt sie für die Dresdner kostenlos in den Informationsstellen der Rathäuser, Ortsämter und Ortschaften aus.

Unter dem Titel "In Ordnung! Stadtrecht für jedermann" gibt das 16-seitige Heft aus dem Presseamt die für den Alltag der Dresdner wichtigsten Regelungen der Stadt wieder:

- die "Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen

Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Dresden" - kurz Polizeiverordnung,

- die "Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit auf

den öffentlichen Straßen" - kurz Straßensatzung und

- die "Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Anliegerpflicht für den Winterdienst auf

öffentlichen Staßen in Dresden" - kurz Winterdienst-Anliegersatzung.

Die vierte Auflage der Publikation berücksichtigt die Änderung des Paragraphen 7 "Benutzung von Wertstoffcontainern" der Polizeiverordnung, welche am 4. Dezember 1998 in Kraft trat, und außerdem die seit dem 21. Mai 1999 geltende Neufassung der Straßensatzung.

Die Polizeiverordnung, der Hauptteil der Broschüre, enthält allgemeine und besondere Regelungen zum Lärmschutz, zum Umweltverhalten, zum Umgang mit Tieren und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Straßensatzung und die Winterdienst-Anliegersatzung ergänzen den Inhalt der Broschüre vor allem wegen der darin festgelegten Anliegerpflichten. Die Kenntnis der Paragraphen hilft, sich selbst richtig zu verhalten und, wenn nötig, anderen mit sachlichen Argumenten zu begegnen. Der Informationsservice räumt Unsicherheiten aus und beugt eventuellen Nachbarschaftsstreitigkeiten vor.

Die Bürgerbroschüre zum Stadtrecht wurde - vor allem wegen der starken Nachfrage aus den Eingemeindungsgebieten - in 40 000 Exemplaren hergestellt; das sind 15 000 mehr als beim letzten Erscheinen im September 1998. Die gesamte Auflage kostete die Stadt rund 9 300 Mark, also 23 Pfennige je Stück.

Denen, die eine umfangreiche Information zum Dresdner Stadtrecht benötigen, ist ein Sammel-ordner empfohlen, den die Informationsstellen der Rathäuser, Ortsämter und Ortschaften gegen einen Selbstkostenpreis von derzeit 20,50 Mark abgeben. Das Hauptamt aktualisiert die Loseblattsammlung fortlaufend und nimmt Aufträge für ebenfalls entgeltpflichtige Nachlieferungen entgegen.





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