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Kinderausweise bei Reise nach Polen und Tschechien empfehlenswert

Pressemitteilung

10. Juni 1999 / l / r / Skre

Kinderausweise bei Reise nach Polen und Tschechien empfehlenswert

Das Dresdner Einwohneramt empfiehlt, für den beabsichtigten Grenzübertritt mit den Kindern in die Republik Polen und Tschechien einen Kinderausweis ausstellen zu lassen.

Entsprechend einer Information der Botschaft in Warschau müssen Kinderausweise bei der Einreise nach Polen generell mit einem Lichtbild versehen sein. Wenn die Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sind, gilt dies natürlich ohne Lichtbild. Trotz dieses Pass-Eintrags sind jedoch im Einzelfall Komplikationen beim Grenzübertritt nicht auszuschließen.

Beim Grenzübertritt nach Tschechien wird der Eintrag von Kindern im Reisepass der Eltern nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres anerkannt. Nach dem tschechischen Ausländergesetz gelten Ausländer als geschäftsfähig, wenn sie das 15. Lebensjahr vollendet haben und dürfen das Gebiet der Tschechischen Republik nur mit einem eigenen gültigen Ausweispapier betreten. Ein Kinderausweis wird als Passersatz anerkannt, da er bis zum 16. Lebensjahr rechtskräftig ist. Darüber hinaus müssen Kinderausweise auch zur Einreise in die Tschechische Republik unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein.

Eltern sollten schon interessiert sein, einen Kinderausweis ausstellen zu lassen. Er ist auch unentbehrlich bei Reisen der Sprößlinge mit anderen Personen beispielsweise mit den Großeltern oder bei Schülerreisen.

Der Ausweis kostet zehn Mark und kann in allen Meldestellen der Ortsämter sowie in der Zentralen Passbehörde an der Theaterstraße 13 beantragt werden. Geöffnet ist montags, dienstags, donnerstags und freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr und außerdem dienstags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.



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