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Stadt verlängert Anmeldefrist für Hortkinder bis 15. Juni
Pressemitteilung
31. Mai 1999 / l / sysie
Stadt verlängert Anmeldefrist für Hortkinder bis 15. Juni
Die Frist zur Anmeldungung der Hortkinder für das kommende Schuljahr ist bis zum 15. Juni 1999 verlängert worden. Interessierte Eltern melden sich bitte bei der Leiterin des Hortes, wo ihr Kind künftig betreut werden soll. Informationen über die Anmeldemodalitäten erteilen außerdem die Mitarbeiterinnen der Beitragsstelle des Amtes für Kindertageseinrichtungen unter der Rufnummer 4 88 46 30 und der Abteilung Betreuung und Aufsicht unter 4 88 47 71.
Viele Eltern haben es offensichtlich versäumt, ihre Kinder termingerecht für das Schuljahr 1999/2000 anzumelden. Darum entschied sich das städtische Amt für Kindertageseinrichtungen für die Verlängerung der Frist. Normalerweise sind Hortkinder immer schriftlich bis zum 15. Mai für das kommende Schuljahr bei der Leiterin des jeweiligen Hortes oder der Kindertageseinrichtung anzumelden. Das regelt die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe vom 5. Dezember 1996.
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