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Jugendliche rücken Schmierereien in Bussen zu Leibe - Pilotprojekt bietet Alternativen zu herkömmlichen Strafen

Pressemitteilung

14. Mai 1999 / l / sysie

Jugendliche rücken Schmierereien in Bussen zu Leibe
Pilotprojekt bietet Alternativen zu herkömmlichen Strafen


Zerkratzte Fensterscheiben, aufgeschlitzte Sitzpolster, vollgeschmierte Rückenlehnen - Vandalen hinterlassen viele Spuren. Sie sind oft männlich und noch keine 18 Jahre alt. Was soll man mit ihnen tun, damit sie solche kostspieligen Zerstörungen künftig unterlassen?
Die Stadt, der Verein Arbeit und Lernen e. V., die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB), die Drewag Stadtwerke Dresden GmbH und die Südost Woba Dresden GmbH hoffen, auf diese Frage eine passende Antwort gefunden zu haben. Sie beteiligen sich am Pilotprojekt "Schadenswiedergutmachung durch straffällige Jugendliche". Die drei Unternehmen gehören zu den durch Vandalen häufig Geschädigten. Ihnen entstehen Sachbeschädigungen von über einer Million Mark im Jahr.
Das Projekt richtet sich vorrangig an Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren, die einen Schaden bis zu 1 000 Mark bei einem der genannten Projektpartner angerichtet haben. Vielfach werden die Vandalen auf frischer Tat ertappt. Auch Jugendliche, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, können sich zum Arbeitseinsatz entschließen. Kommt eine Schadenswiedergutmachung nach einer Anklage in Frage, können ebenfalls bei den Projektpartnern Arbeitsstunden geleistet werden.
Zum ersten Arbeitseinsatz im Rahmen des Pilotprojektes kamen am vergangenen Sonnabend, 8 Uhr, fünf Jugendliche in den Omnibus-Bahnbetriebshof Gruna. Das Zerschlagen einer Scheibe sowie Schmierereien in Bus und Bahn wurden ihnen zum Verhängnis. Mit Schwamm, Bürste und Reinigungsmittel beseitigten sie, was Schmierfinken und Vandalen in Bussen hinterließen. Die Höhe der Arbeitsstunden wurde entsprechend der Höhe des entstandenen Schadens bemessen. Neun Mark werden für eine Stunde angerechnet. Bei Schäden von 900 Mark kommen also 100 Stunden zusammen. Die Chance, dass die Lektion Wirkung zeigt, ist groß.
Wenn Jugendliche ihre Botschaften an Sitzen oder Glasscheiben in öffentlichen Verkehrsmitteln verewigen, sind sie sich oftmals der Konsequenzen ihres Handelns nicht bewusst. Die Kosten zur Beseitigung der Schäden sind für die Täter vielfach zu hoch, als dass sie diese von ihrem Taschengeld bestreiten könnten. 30 Jahre lang können die Täter für die Sachbeschädigung zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ein hoher Schuldenberg würde jedoch die Motivation der Jugendlichen zur Arbeit am Beginn ihres Berufslebens negativ beeinflussen. Strecken die Eltern das Geld vor, ist der erzieherische Erfolg bei Jugendlichen meist nicht gewährleistet. Sie übernehmen dann nicht die Verantwortung für ihr strafbares Handeln, eine Wiederholung ist wahrscheinlich.
Das Projekt zur Schadenswiedergutmachung gibt den Jugendlichen die Chance, dass sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln den Schaden begleichen und ohne Schulden ins Berufsleben starten können. Die Unternehmen verzichten also auf eine Zivilrechtsklage und damit verbundene hohe Schadenersatzforderungen. Das bekommen die Jugendlichen durch eine schriftliche Verzichtserklärung vom Geschädigten bescheinigt. Diese Chance erhalten Vandalen aber nur einmal. Kommt es wiederholt zu einer Sachbeschädigung, muss der ermittelte Jugendliche mit härteren Strafen rechnen. Erfolgt die Wiedergutmachung im Vorfeld einer gerichtlichen Verhandlung, hat diese Form der Buße in der Regel positive Wirkungen auf das Strafmaß.
Die Partner des Pilotprojektes tun es Karstadt gleich, mit dem die Stadt bereits eine ähnliche Vereinbarung zur Schadenswiedergutmachung nach Diebstählen getroffen hat. In Einzelfällen einigen sich die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe auch mit anderen Unternehmen auf diese Form der Buße. Das Pilotprojekt ist zunächst bis zum 31. August befristet. Bewährt es sich, kann es weitergeführt werden.



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