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Mindestparkgebühr in Dresden künftig nur für eine halbe Stunde - Neue Verordnung steht im Amtsblatt 14/99 vom 8. April

Pressemitteilung

19. März 1999 / l / r / Rg

Mindestparkgebühr in Dresden künftig nur für eine halbe Stunde
Neue Verordnung steht im Amtsblatt 14/99 vom 8. April


Wer in Dresden sein Fahrzeug nur mal kurz parken möchte, muss künftig nicht wie bisher für eine ganze Stunde bezahlen. Ab 8. April gilt die neue Parkgebührenordnung, nach der ein Parkschein auch für 30 Minuten gelöst werden kann. Je nach Parkzone beträgt der Fahrpreis eine Mark oder 50 Pfennige.
In den nächsten zweieinhalb Wochen wird das Straßen- und Tiefbauamt alle Parkautomaten auf den neuen Tarif umstellen. Die Gebührenordnung kann im Amtsblatt 14/99 vom 8. April nachgelesen werden. Der Stadtrat hat die neue Regelung in seiner Sitzung am 18. März beschlossen.



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