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Stadt erweitert Anwohnerparkgebiet St. Petersburger Straße - Straßenverkehrsbehörde stellt Parkausweise vorab aus
Pressemitteilung
17. März 1999 / l / Rg
Stadt erweitert Anwohnerparkgebiet St. Petersburger Straße
Straßenverkehrsbehörde stellt Parkausweise vorab aus
Seit Sommer 1994 gibt es im Wohnbereich der St. Petersburger Straße 10 bis 22 a ein Anwohnerparkgebiet. Wegen des Baugeschehens auf der St. Petersburger Straße, dem Wiener Platz (Tunnelbau, Straßendurchführung Eisenbahnbrücke, Umbau der Parkflächen Hauptbahnhof Nord) sowie der Umgestaltung der Fläche zwischen dem Hotel "Mercure" und des Neubaus des UFA-Kinos (Verlust von etwa 90-100 Stellflächen) war eine schnelle Lösung für die Bewohner der Häuser St. Petersburger Straße 26 bis 32 bisher nicht möglich.
Im Zuge der Fertigstellung der öffentlichen Verkehrsflächen zwischen dem Hotel "Mercure" und dem Kristallpalast einschließlich der Ausschilderung/Markierung sowie der Inbetriebnahme von Parkscheinautomaten wird voraussichtlich in den nächsten zwei Monaten die weitere Ausweisung des Anwohnerparkgebietes im Geltungsbereich der neu aufgestellten Parkscheinautomaten erfolgen. Die betreffenden Parkautomaten werden mit der Ziffer 5 gekennzeichnet. Inhaber von Anwohnerparkausweisen mit der Nr. 5 dürfen dann die gebührenpflichtigen Stellflächen im Geltungsbereich dieser Automaten gebührenfrei benutzen. Allerdings haben sie keine Garantie und keinen Anspruch auf eine freie Parkfläche.
Die Straßenverkehrsbehörde stellt berechtigten Anwohnern der St. Petersburger Straße 26 bis 32 auf Wunsch bereits jetzt Anwohnerparkausweise aus. Führerschein und Fahrzeugschein sind vorzulegen. Aus dem Fahrzeugschein muss hervorgehen, dass der Antragsteller der Halter des Fahrzeuges ist. Anerkannt wird auch die schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauernden privaten Nutzung des Fahrzeuges (z. B. bei privater Nutzung eines Firmenfahrzeuges oder bei Überlassung des PKWs).
Anwohner, die bereits einen Tiefgaragenstellplatz oder einen anderen Parkplatz im Anwohnerparkgebiet gemietet haben, erhalten entsprechend eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung von 1992 keinen Parkausweis. Rückfragen: Telefon 4 88 42 83/41 65.
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