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Karfreitag als Tag der Ruhe achten

Pressemitteilung

15. März 1999 / l / Rg

Karfreitag als Tag der Ruhe achten

Rechtzeitig vor dem Osterfest möchte das Ordnungsamt alle Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran erinnern, daß für den Karfreitag besondere Schutzvorschriften gelten. Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages widersprechen, sind nach dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz (Sächs.GVBl. vom 20. November 1992) nicht erlaubt. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind am Karfreitag nicht gestattet. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muß mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM rechnen. Die Stadt wird sich auf entsprechende Kontrollen vorbereiten.



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