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Allgemeinverfügung zu Protesten gegen die Verhaftung des PKK-Führers

Pressemitteilung

19. Februar 1999 / l / r / Kü

Allgemeinverfügung zu Protesten gegen die Verhaftung des PKK-Führers

Landeshauptstadt Dresden beugt vor


Die in Deutschland im Zusammenhang mit der Verhaftung des PKK-Führers Abdullah Öcalan stehenden gewalttätigen Kurden-Protestaktionen veranlassen die Landeshauptstadt Dresden zum Erlass einer Allgemeinverfügung. Namentlich die Ereignisse in Leipzig, bei denen fast alle beteiligten Personen nicht in Leipzig ansässig waren, erfordern diese Verfahrensweise. Sie gibt der Polizei bessere Möglichkeiten in die Hand, gewalttätige Ausschreitungen zu verhindern und Bürger und Einrichtungen zu schützen.

Der Wortlaut ist:

"Vollzug des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz - VersG) vom 24.07.1953 (BGBl. I, S. 684) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.11.1978 (BGBl. I, S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.06.1989 (BGBl. I, S. 1059)

Verbot von Demonstrationen vom 20.02.99, 00:01 Uhr bis 28.02.99, 24:00 Uhr

Die Landeshauptstadt Dresden erlässt folgende

Allgemeinverfügung

1. Im Bereich des Stadtgebietes Dresden sind vom 20.02.99, 00:01 Uhr bis 28.02.99, 24:00 Uhr alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel, die im Zusammenhang mit der Verhaftung des PKK-Führers Abdullah Öcalan stehen, verboten.

2. Gemäß 80 Absatz 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.01.1960 (BGBl. I, S.17) i. d. Fassung des Gesetzes vom 17.12.1993 (BGBl. I, S. 2123) wird aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung des Versammlungsverbotes angeordnet.

3. Die Allgemeinverfügung wird unmittelbar nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.



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