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Abwassergebühren: Grundstückseigentümer zur Auskunft verpflichtet
Pressemitteilung
16. Februar 1999 / l / Rg
Abwassergebühren: Grundstückseigentümer zur Auskunft verpflichtet
Nach der neuen Abwassergebührensatzung der Stadt sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, bis spätestens 31. März 1999 eine Erklärung über die für den Flächengrundlagenbescheid maßgeblichen Umstände abgeben. Die bereits von der Stadtentwässerung versandten Erklärungsbögen müssen deshalb bis zu diesem Termin zurückgesandt werden. Wer diese Frist versäumt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt ist dann berechtigt, die zu veranlagende Fläche einzuschätzen.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Bereiches Bürgerberatung/Satzungs- und Vertragswesender Stadtentwässerung zur Verfügung: dienstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, donnerstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr. Telefon 8 22 31 52/32 02/32 37.
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