Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/1999/01/c_239.php 28.05.2015 23:03:29 Uhr 18.09.2024 10:20:03 Uhr

Investitionsvorrangbescheide weitere zwei Jahre möglich - Antragsfrist für Verfahren bis Ende 2000 verlängert

Pressemitteilung

26. Januar 1999 / l / Rg

Investitionsvorrangbescheide weitere zwei Jahre möglich
Antragsfrist für Verfahren bis Ende 2000 verlängert


Investitionsvorrangverfahren nach 4 des Investitionsvorranggesetzes (InVorG) können bis zum 31. Dezember 2000 eingeleitet werden. Die Vorschriften des InVorG eröffnen die Möglichkeit, restitutionsbelastete Grundstücke einer investiven Verwendung zuzuführen, auch bevor eine abschließende vermögensrechtliche Entscheidung getroffen werden konnte.
Voraussetzung für die Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides, mit dem die bestehende vermögensrechtliche Verfügungssperre überwunden wird, ist die verbindliche Ankündigung eines Vorhabens zur Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen oder der Schaffung bzw. Erhaltung von Wohnraum.
Die Veräußerung oder langfristige Vermietung von rückübertragungsbelasteten Grundstücken kann nach 4 Abs. 1 InVorG auch zugunsten von Fremdinvestoren erfolgen, die nicht gleichzeitig Anmelder oder Verfügungsberechtigte nach dem Vermögensgesetz sind. An die Stelle der so veräußerten Grundstücke tritt dann der erzielte Kaufpreis, bzw. mindestens deren Verkehrswert, der den Berechtigten nach dem Vermögensgesetz zusteht.

Die Frist zur Einleitung eines Verfahrens zugunsten eines Fremdinvestors ist gemäß 27 InVorG zeitlich begrenzt. Nach der bisherigen Gesetzesfassung wäre die Frist zum 31. Dezember 1998 ausgelaufen. Der Gesetzgeber hat von der bestehenden Fristverlängerungsermächtigung Gebrauch gemacht und die Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2000 verlängert. Bei Rückfragen stehen im Dezernat Wirtschaft und Wohnen, Amt für Wirtschaftsförderung, die Mitarbeiter der Abteilung Besondere Investitionen als Ansprechpartner (Telefon (03 51) 4 88 10 01) zur Verfügung.


Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden