Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/1998/12/c_190.php 28.05.2015 23:02:53 Uhr 02.12.2024 02:48:20 Uhr |
Geschäfte können am 2. Januar bis 18 Uhr öffnen - Landeshauptstadt erlässt Allgemeinverfügung
Pressemitteilung
23. Dezember 1998 / l / sysie
Geschäfte können am 2. Januar bis 18 Uhr öffnen
Landeshauptstadt erlässt Allgemeinverfügung
Am Sonnabend, 2. Januar 1999, ist es Verkaufsstelleninhabern und Gewerbetreibenden gestattet, ihre Geschäfte bis 18 Uhr zu öffnen. Die Allgemeinverfügung gilt für den Bereich der Landeshauptstadt Dresden. Sie wurde von der Landeshauptstadt Dresden als untere Verwaltungsbehörde erlassen. Anlässlich des Gesetzes zur Einführung des Euro vom 9. Juni 1998 tritt die Allgemeinverfügung in Kraft. Sie wird im Dresdner Amtsblatt, das am 30. Dezember 1998 erscheint, veröffentlicht.
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
+49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail
E-Mail
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden