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Geschäfte können am 2. Januar bis 18 Uhr öffnen - Landeshauptstadt erlässt Allgemeinverfügung

Pressemitteilung

23. Dezember 1998 / l / sysie
Geschäfte können am 2. Januar bis 18 Uhr öffnen
Landeshauptstadt erlässt Allgemeinverfügung

Am Sonnabend, 2. Januar 1999, ist es Verkaufsstelleninhabern und Gewerbetreibenden gestattet, ihre Geschäfte bis 18 Uhr zu öffnen. Die Allgemeinverfügung gilt für den Bereich der Landeshauptstadt Dresden. Sie wurde von der Landeshauptstadt Dresden als untere Verwaltungsbehörde erlassen. Anlässlich des Gesetzes zur Einführung des Euro vom 9. Juni 1998 tritt die Allgemeinverfügung in Kraft. Sie wird im Dresdner Amtsblatt, das am 30. Dezember 1998 erscheint, veröffentlicht.



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