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"Anwohnerparken" auch an der Grunaer Straße

Pressemitteilung

17. Dezember 1998 / l / r / Skre

"Anwohnerparken" auch an der Grunaer Straße

Den Bewohnern der Grunaer Straße 18, 24 und 26 stehen im nächsten Jahr Sonderparkzonen zur Verfügung. Diese Regelung gilt ab 1. Februar und betrifft folgende Abschnitte: nördliche Straßenseite zwischen den Wohnhochhäusern Grunaer Straße 18 und 24, die südliche Straßenseite gegenüber dem "Teppichfreund", die Parkbuchten neben der Grunaer Straße 24 und 26, die Parkbuchten neben dem Kindergarten Blüherstraße 2 und die östliche Seite des Wohnhochhauses Grunaer Straße 26.

Jeder Anwohner, der seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz dort nachweist und in diesem Gebiet keinen Stellplatz und auch keine Garage besitzt, kann für sein Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Er kostet 50 Mark pro Jahr. Es besteht damit jedoch nicht der Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz.

Den Antrag nehmen ab sofort die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, Hamburger Straße 19, Haus A, im Zimmer 7, entgegen. Geöffnet ist zu den üblichen Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Vorzulegen ist der Fahrzeugschein und die schriftliche Erlaubnis der privaten Nutzung, falls der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist.

Für Kunden der anliegenden Geschäfte besteht die Möglichkeit des Kurzzeitparkens. Gewerbetreibende erhalten keine Sonderparkberechtigung.

Neu ist ebenfalls ab 1. Februar die Verkehrsführung zwischen den Wohnhochhäusern Grunaer Straße 24 und 18. Die Straße ist dann ist nur noch als Einbahnstraße zu nutzen.



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