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Bürger können Übermittlung von Meldedaten widersprechen - Einwohneramt darf vor Wahlen Auskunft erteilen

Pressemitteilung

4. November 1998 / l / Rg

Bürger können Übermittlung von Meldedaten widersprechen
Einwohneramt darf vor Wahlen Auskunft erteilen


Bürgerinnen und Bürger, die nicht wollen, dass ihre im Melderegister erfaßten Daten an Parteien weiter gegeben werden, können im Melderegister eine Übermittlungssperre eintragen lassen. Sie gilt unbefristet.
Das Sächsische Meldegesetz gestattet es der Meldebehörde, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften Gruppenauskünfte aus dem Melderegister zu erteilen. Vor den Wahlen dürfen Familienname, Vorname, Rufname, Doktorgrad und Anschriften von Wahlberechtigten mitgeteilt werden.
Wer eine Übermittlungssperre für seine Daten im Melderegister eintragen lassen will, muß sie persönlich bei seiner zuständigen Meldestelle oder schriftlich beim Einwohneramt beantragen:
Landeshauptstadt Dresden
Einwohneramt
Postfach 120020
01001 Dresden.
Die Widerspruchsfrist endet sechs Monate vor dem Wahltermin, für die Landtagswahl im Juni 1999 am 31. Dezember 1998.



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