Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/04/pm_086.php 28.04.2025 13:42:26 Uhr 05.05.2025 20:11:47 Uhr |
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Dienst-Einschränkungen zu den Brückentagen am 2. und 30. Mai 2025
Verfahrensweise zum Dienstbetrieb in der Stadtverwaltung Dresden
Am Freitag, 2. Mai 2025, nach dem Maifeiertag, und am Freitag, 30. Mai 2025, nach Christi Himmelfahrt, haben viele städtische Dienststellen und Einrichtungen Betriebsruhe. Während dieser wird nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb angeboten.
Ausgenommen von der Betriebsruhe sind folgende Organisationseinheiten der Stadt:
- das Tierheim Dresden des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes,
- die Feuer- und Rettungswachen des Brand- und Katastrophenschutzamtes sowie die Integrierte Regionalleitstelle,
- alle Sachgebiete des Regiebetriebes Zentrale Technische Dienstleistungen, die den Aufbau des mobilen Hochwasserschutzes nach entsprechenden Einsatzplänen absichern,
- die Abteilung Standesamt des Bürgeramtes,
- die Sachgebiete Kinder- und Jugendnotdienst 1 und 2 des Jugendamtes,
- die Sachgebiete Infektionsschutz und Hygiene in medizinischen Einrichtungen sowie das Sachgebiet Friedhofs- und Bestattungshygiene der Abteilung Hygienischer Dienst des Amtes für Gesundheit und Prävention,
- die Abteilung Kommunale Märkte des Amtes für Wirtschaftsförderung,
- die Gruppe Verkehrsleitstelle als Tunnelüberwachungs- und Verkehrsmanagementzentrale des Straßen- und Tiefbauamtes,
- alle Organisationseinheiten, die Rufbereitschaftsdienste absichern,
- die städtischen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen,
- die Einrichtungen im Kultur- und Jugendbereich,
- die Sportanlagen des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden,
- die Fachbereiche des Eigenbetriebes Friedhofs- und Bestattungswesen (www.bestattungen-dresden.de)
- das Städtische Klinikum Dresden,
- der Gemeindliche Vollzugsdienst des Ordnungsamtes.