Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/04/pm_005.php 02.04.2025 09:02:29 Uhr 05.04.2025 03:58:27 Uhr |
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Schlichten statt streiten
Streitfälle müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Sie können auch außergerichtlich beigelegt werden, zum Beispiel in einer der Dresdner Schiedsstellen. Hier findet jeder wohnortnah eine unabhängige Stelle, die sachlich, unbürokratisch und zudem kostengünstig hilft, Streitigkeiten zu klären. Meist helfen Schiedsstellen erfolgreich. Die Schlichtungsverfahren beruhen überwiegend darauf, dass sich die Beteiligten freiwillig einigen. Gelingt eine Streitbeilegung, fällt es ihnen später häufig leichter, als Nachbarn, Geschäftspartner oder im täglichen Leben miteinander auszukommen. Gelingt die Konfliktlösung nicht, bleibt immer noch ein gerichtlicher Weg offen.
Jede Schiedsstelle ist mit je einer Friedensrichterin beziehungsweise einem Friedensrichter sowie mit einer Protokollführerin beziehungsweise einem Protokollführer besetzt. Beide Personen arbeiten ehrenamtlich, sind durch den Stadtrat gewählt und auf fünf Jahre tätig. Sie bieten monatliche Sprechstunden an und vereinbaren Termine.
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2026 sucht die Landeshauptstadt Dresden neue Protokollführerinnen oder Protokollführer für die Schiedsstellen Mobschatz und Prohlis-Ost.
Interessierte Dresdnerinnen und Dresdner können sich bis zum 30. April 2025 bei der Landeshauptstadt Dresden dafür bewerben. Die Bewerbung ist zu senden per E-Mail an Rechtsamt@dresden.de oder per Post an die Landeshauptstadt Dresden, Rechtsamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. Die ausführliche Ausschreibung sowie weitere Informationen zur Arbeit der Schiedsstellen stehen im Internet unter www.dresden.de/schiedsstellen.
Die amtliche Bekanntmachung der Verlängerung erfolgte im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 31. März 2025.
Weitere Informationen
- www.dresden.de/schiedsstellen
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Elektronischen Amtsblatt vom 31. März 2025
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111 KB)
Nr. e63-03-2025