Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/03/pm_055.php 20.03.2025 14:40:25 Uhr 22.03.2025 20:15:13 Uhr

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Betreuungsbehörde des Sozialamts informiert am 8. April 2025

Die Betreuungsbehörde des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden informiert am Dienstag, 8. April 2025 über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Der Infoabend startet 18.30 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden. Expertinnen und Experten informieren über die Aufgabe, den Inhalt, die Form sowie die Wirksamkeit dieser Dokumente. Zudem beantworten sie Fragen. Mit diesem Wissen ist es möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Interessierte sind herzlich eingeladen. Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 zu erreichen; Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße. Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierearm.

Anmeldung

Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 50 Personen beschränkt. Aus diesem Grund ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer 0351-4889471 oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@dresden.de notwendig. Wenn die nächste Veranstaltung bereits ausgebucht ist, kann man sich für einen späteren Termin anmelden. Weitere Veranstaltungen in diesem Jahr sind geplant am 22. Mai (17 Uhr), am 24. Juni (18.30 Uhr), am 12. August (18.30 Uhr), am 25. September (17 Uhr), am 4. November 2025 (18.30 Uhr) und am 11. Dezember (17 Uhr).

Online-Teilnahme

Wer nicht vor Ort dabei sein kann, der nutzt gern das digitale Angebot unter dem Link www.dresden.de/vorsorgevollmacht (eine vorherige Anmeldung bei einer Online-Teilnahme ist nicht erforderlich). Über die Chatfunktion ist es möglich, Fragen zu stellen.

Wofür Vorsorgevollmacht und Co. gut sind

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. 

Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind: Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.