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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/02/pm_026.php 13.02.2025 11:45:04 Uhr 17.03.2025 07:26:36 Uhr

Mit dem Bildungspaket in die Winterferien

Kinder und Jugendliche erhalten finanzielle Unterstützung
Sportlich, spielerisch oder kreativ – Kinder und Jugendliche können ihre Winterferien auf vielfältige Weise gestalten. Museen, Theater, Sportvereine und Jugendhäuser bieten in den kommenden zwei Wochen Ferienprogramme an. Damit alle teilnehmen und teilhaben können, gibt es das Bildungspaket.
„Die finanziellen Hilfen vom Jobcenter und vom Sozialamt ermöglichen gemeinsame Erlebnisse in den Winterferien. Denn Bildung und Teilhabe sollen nicht an fehlendem Geld scheitern. Auch das kostenfreie Mittagessen im Hort ist in den Ferien selbstverständlich.“
Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Sozialbürgermeisterin

Welche Leistungen stecken im Bildungspaket?

Das Bildungspaket bietet insgesamt sechs Leistungen. Es gibt pauschal 65 Euro für persönlichen Schulbedarf im Februar. Für angeleitete soziale und kulturelle Unternehmungen gibt es 15 Euro pro Monat, die auch für die Winterferien angespart werden können, um beispielsweise einen Skikurs zu bezahlen. Die Familien entscheiden selbst, für welche Gemeinschaftsaktivitäten sie das Teilhabebudget einsetzen. Teilnehmerbeiträge für Ausflüge und Fahrten, die Schulen oder Horte in den Winterferien anbieten, übernehmen das Jobcenter und das Sozialamt vollständig. Im Bildungspaket ist auch Geld für Schülerbeförderung enthalten. In der Regel sind das 15 Euro im Monat für das Bildungsticket der Dresdner Verkehrsbetriebe. Hortmittagessen und Nachhilfe werden in den Ferien ebenfalls übernommen, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. 

Wer erhält das Bildungspaket?

Das Bildungspaket gibt es unter Voraussetzungen, die das Sozialgesetzbuch vorschreibt. Berechtigt sind Familien, die Bürgergeld beziehen. Sie erhalten die Bildungs- und Teilhabeleistungen vom Jobcenter. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung beziehen, bekommen die Unterstützung für Bildung und Teilhabe vom Sozialamt.

Mittagessen im Ferienhort 

Die Übernahme der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Ferienhort ist eine Dresdner Besonderheit. Das Sozialgesetzbuch regelt nur die Schulzeit, es sieht in den Ferien keinen Mittagessenzuschuss vor. Damit alle Kinder gemeinsam essen können und Familien mit geringem Einkommen nicht über die Gebühr belastet werden, gibt es in Dresden eine kommunale Satzung. Auf dieser speziellen Grundlage übernimmt das Sozialamt die Mittagessenkosten in den Ferien.