Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/01/pm_066.php 30.01.2025 08:26:32 Uhr 21.02.2025 05:29:16 Uhr

Carolabrücke: Rechtsgutachten soll Rahmenbedingungen für Neubau klären

Ergebnis nach den Winterferien - Verwaltung erarbeitet Beschlussvorlage für den Stadtrat

Die Abbrucharbeiten an der Carolabrücke schreiten voran. Auch die dringend benötigte Zwischenlösung für die Schifffahrt steht. Nachdem Mitte Dezember ein Gutachten klar belegt hat, dass die noch vorhandenen Brückenzüge A und B nicht erhalten werden können und ein kompletter Neubau notwendig ist, beauftragt die Landeshauptstadt Dresden nun ein Rechtsgutachten, um die Gestaltungsspielräume für einen solchen Brückenneubau zu klären. Oberstes Ziel ist es, die Carolabrücke zügig zu errichten und dabei zukunftsfähig zu gestalten. Änderungen bei einem Neubau im Vergleich zur bisherigen Brücke haben Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren. Die Landeshauptstadt Dresden beauftragt eine renommierte, im Planungsrecht erfahrene Kanzlei, mögliche Auswirkungen aufzuzeigen. Das Gutachten soll nach den Winterferien 2025 vorliegen.

„Uns ist klar, dass die Carolabrücke für viele Dresdnerinnen und Dresdner eine wichtige Lebensader ist. Aus diesem Grund arbeiten unsere Experten unter Hochdruck und zugleich mit Umsicht an dem Projekt. Das Rechtsgutachten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer neuen Brücke. Diese Rahmenbedingungen brauchen Stadtrat und Bürgerschaft, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, welche Brücke dort entstehen soll.“
Stephan Kühn, Baubürgermeister

Rechtsrahmen klären und Weichen für die Umsetzung stellen 

Zu den zentralen Themen des Gutachtens gehört die Klärung, ob und in welchem Umfang eine planungsrechtliche Genehmigung bei dem Neubau der Carolabrücke überhaupt erforderlich ist. Dabei geht es unter anderem um Anpassungen im Zuge einer modernen Verkehrs- bzw. ÖPNV-Planung aufgrund geänderter Richtlinien. Auch Veränderungen der Bauwerksgeometrie, wie beispielsweise weitere Brückenpfeiler, sollen rechtlich beleuchtet werden.  

Für einen Neubau lassen sich verschiedene Genehmigungsvarianten unterscheiden. Sie gehen mit unterschiedlichen Gestaltungsspielräumen und einer unterschiedlichen Verfahrensdauer einher. Das Rechtsgutachten soll diese Spielräume aufzeigen und die Verfahren gegeneinander abgrenzen.

Es ist zu unterscheiden zwischen:

  • Ersatzneubau: Anpassungen sind hier nur in bestimmten Maß möglich. Das Verfahren braucht keine erneute Umweltprüfung und ist die schnellste Art die Brückenverbindung wiederherzustellen.
  • Planfeststellungsverfahren: Das reguläre, aber auch längste Verfahren für einen Brückenneubau über die Elbe eröffnet die größten Gestaltungsspielräume. Begrenzt sind diese u.a. durch Belange des Naturschutzes und der Schifffahrt.
  • Plangenehmigungsverfahren: Diese Variante ist ähnlich wie das Planfeststellungsverfahren, mit der Ausnahme, dass durch die Zustimmung aller beteiligten Träger öffentlicher Belange eine Beschleunigung des Verfahrens möglich ist. Dadurch sind in der Regel die Gestaltungsspielräume kleiner.

Auf Basis des Gutachtens erarbeitet die Verwaltung eine Beschlussvorlage für den Stadtrat. Die Stadträte müssen dann entscheiden, ob die Entscheidungsspielräume eines Ersatzneubaus ausreichen, um eine zeitgemäße und zukunftsfähige Brücke zu errichten oder ob ein Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren nötig ist. Auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in diesem Rahmen vorgesehen.  

„Das Gutachten soll uns nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigen. Wir erwarten uns auch Klarheit darüber, wie sich die Carolabrücke zukunftssicher und den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft entsprechend gestalten lässt. Das Rechtsgutachten bildet damit die Grundlage für eine fundierte Entscheidung des Stadtrates. Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit spielen bei diesem Projekt eine wichtige Rolle.“
Stephan Kühn, Baubürgermeister