Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/01/pm_064.php 29.01.2025 14:46:53 Uhr 18.02.2025 05:37:32 Uhr |
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Bundestagswahl: Versand der Briefwahlunterlagen ab Anfang Februar
Durch den vorgezogenen Wahltermin ist der Zeitraum, in dem der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt und zurückgesendet werden kann, deutlich kürzer als bei vorherigen Wahlen. Es wird deshalb empfohlen, wenn möglich am Wahltag die Wahllokale zu nutzen und dort die Stimme direkt abzugeben.
Für den Versand der beantragten Briefwahlunterlagen wurden in der Landeshauptstadt Dresden die logistischen und organisatorischen Voraussetzungen getroffen, damit dieser unmittelbar nach Bereitstellung der Stimmzettel erfolgen kann. Aktuell geht die Wahlbehörde davon aus, dass ab Mittwoch, 5. Februar 2025, mit dem Versand begonnen werden kann. Der Zeitraum bis zum Wahltag sowie dem letzten möglichen Zugangsdatum bei der Landeshautstadt Dresden ist dementsprechend kurz. Grundsätzlich müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis spätestens 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Damit die Briefwahlunterlagen pünktlich eingehen und bei der Auszählung berücksichtigt werden können, sollten Wahlberechtigte (innerhalb Deutschlands) ihren Wahlbrief bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen oder die Unterlagen spätestens bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr in den grauen Fristenbriefkasten am Neuen Rathaus (Dr. Külz-Ring 19, 01067 Dresden, links neben dem Haupteingang) einwerfen. Außerdem können die Unterlagen innerhalb der Öffnungszeiten im Briefwahlbüro abgegeben werden. Bei Rücksendung der Wahlunterlagen aus dem Ausland sind entsprechend längere Versandzeiten zu berücksichtigen.
Briefwahlbüro öffnet ab dem 5. Februar 2025
Vom 5. bis 21. Februar 2025 wird das Briefwahlbüro im Stadthaus auf der Theaterstraße 11, 01067 Dresden montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr (am 21. Februar nur bis 15 Uhr) geöffnet sein. Im Briefwahlbüro können Wahlberechtigte direkt per Sofortbriefwahl wählen oder Briefwahlunterlagen abholen bzw. diese nach dem Ausfüllen abgeben. Mit einer entsprechenden Vollmacht können auch Briefwahlunterlagen für eine andere Person abgeholt werden.
Fragen zur Bundestagswahl beantwortet das Bürgertelefon zu den allgemeinen Dienstzeiten unter 0351 4881120.